Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die vorhandene Vorflutkanalanlage sollte zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers genutzt werden. Im Zuge der
Ausführung hat sich durch die Untersuchung der Vorflutkanalanlage herausgestellt, dass diese zum Teil zerstört ist und somit
nicht genutzt werden kann. Aufgrund dessen muss eine Ersatzvorflut mit Versickerungsbecken errichtet werden. Dafür ist der
Einsatz eines Rammgeräts für den Versickerbecken-Verbau erforderlich. Vor diesem Hintergrund mussten
Kampfmitteluntersuchungen erfolgen. Aufgrund hoher Störanteile im Boden konnten in oberflächennahen Bereichen die
Sondierungsbohrungen nicht ausgewertet werden. Deshalb mussten entlang der Verbauachsen bis auf ca. 1,50 m Tiefe
Schlitze unter Aufsicht eines Kampfmittel-Verantwortlichen gegraben und wieder verfüllt werden, um die Kampfmittelfreiheit für
anschließende Rammarbeiten herzustellen. Dieser Sachverhalt war im Rahmen der Entwurfsplanung unvorhersehbar und
konnte somit nicht im Hauptvertrag erfasst werden.