Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Der Bewerber hat das Los bzw. die Lose anzugeben, auf die er sich bewirbt (A und/oder B – Lieferung und/oder
Reaktivierung von Aktivkohle).
1. Stufe „Teilnahmeantrag“: Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber
nachfolgendbenannte Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen:
1) Organigramm der Unternehmensstruktur;
2) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers –unter Nennung der lieferbaren Qualitäten- aus der hervorgeht,
dass das angefragte Material geliefert werden kann;
3) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung) der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag
und während der Abwicklung;
4) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
In Stufe 1 wird
der Teilnahmeantrag mit allen Unterlagen, Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität
geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt.
Bewerber, die eine grundsätzliche Eignung durch die eingereichten Unterlagen nicht nachweisen
können, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
In Stufe 2 behält der AG sich das Recht vor Testkohle anzufordern, um diese zu analysieren und einen
ca. viermonatigen Test in einer Testanlage vorzunehmen.
In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor eine Testmenge der angebotenen Kohle im Normalbetrieb 2-4
Monate zu testen und eine Reaktivierung durchzuführen.
In Stufe 4 behält der AG sich das Recht vor eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zu
lassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8) Auflistung der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre nach Jahren
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
9) Auflistung der Anzahl der Beschäftigten nach Berufsgruppen der letzten drei Geschäftsjahre nach Jahren
10) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder
Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels
Masseabgelehnt wurde
11) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von
max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
13) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass
Erfahrungen im Trinkwasserbereich bestehen
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Erst nach Durchführung der Stufen 2-3 und positiver Bewertung erfolgt eine Aufnahme des Bewerbers in
den möglichen Bieterkreis für Los A „Lieferung von frischer Aktivkohle“.
Erst nach Durchführung der Stufen 2-4 und positiver Bewertung erfolgt eine Aufnahme des Bewerbers in
den möglichen Bieterkreis für Los B „Reaktivierung von beladener Kohle“.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen
15) Vorlage eines gültigen Zertifikates über ein Managementsystem gem. ISO 9001
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
16) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass nach einem anerkannten
Umweltmanagementsystemgearbeitet wird (z. B. nach ISO 14001, Scc, EMAS oder vergleichbar)
2.-4. Stufe „Material zum Test“.
Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material
liefern zu lassen, um diverse Analysen und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen.
Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen
Bieterkreisaufgenommen.