448873-2022 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Militärforschung und -technologie
OJ S 156/2022 16/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand Sauerbruch Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): S2.2
E-Mail: baainbws2.2@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Studie Schnittstellenspezifikation Torpedo/U212CD
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung: Koblenz
NUTS-Code DEB1 Koblenz
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Zur Nutzung der gesteigerten Leistungsfähigkeit des zukünftigen Schwergewichtstorpedos sind seine Schnittstellen zum Uboot hard- sowie softwaremäßig den gesteigerten Anforderungen anzupassen.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
73410000 Militärforschung und -technologie
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Nach einer ersten gemeinsamen Entwicklung des Schwergewichtstorpedos DM 2 A4 wurde dieser von der Firma ATLAS Elektronik GmbH eigenständig weiterentwickelt. Innerhalb dieses Auftrages sollen nun aufgrund der veralteten Schnittstellen eine neue Schnittstellenspezifikation erarbeitet werden. Da der Schwergewichtstorpedo, sowie die Schnittstellen dieses, von ATLAS eigenständig weiterentwickelt wurde und der Bund keinerlei Rechte hieran besitzt, kann die Leistung nur von der Firma ATLAS Elektronik GmbH erbracht werden.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
E/S2BK/NA009/Q5710
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: Studie Schnittstellenspezifikation Torpedo/U212CD
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
5.7.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ATLAS ELEKTRONIK GmbH
Postanschrift: Feldstr. 172
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Telefon: +49 410390090
Fax: +49 410390096004
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11.8.2022