44895-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Busse für den öffentlichen Verkehr
OJ S 18/2022 26/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jürgen Oedinger
E-Mail: juergen.oedinger@vag.de
Telefon: +49 91180258442
Fax: +49 9118028858442
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vag.de
Adresse des Beschafferprofils: http://aumass.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kauf von 33 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur (eBusse) für die VAG Verkehrs Aktiengesellschaft Nürnberg + Optionen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kauf von 30 Stück elektrisch betriebene Gelenkbusse sowie 16 Stück
elektrisch betriebene Solobusse für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34144910 Elektrobusse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von 25 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Gelenkbussen
(eBusse) mit 18 m Länge für Depotladungen für die VAG Verkehrs-
Aktiengesellschaft Nürnberg zur Lieferung bis Ende 2022 + Option 5 Stück
mit Lieferung Mitte 2023.
Kauf von 8 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Solobusse (eBusse) mit
12 m Länge für Depotladungen für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg zur Lieferung bis Ende 2022 + Option 8 Stück mit Lieferung
Mitte 2023.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 052-131836
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1000153554
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von elektrisch betriebenen Busse
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/11/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat nach SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Frist verwiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/01/2022