Zusätzliche Angaben
Bitte konsultieren Sie die Auftragsunterlagen, die unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Adresse abrufbar sind. Stehen die elektronischen Kommunikationsmittel nach Abschnitt I.3) in den letzten fünf Kalendertagen vor dem in Abschnitt IV.2.2) angegebenen Schlusstermin nicht zur Verfügung oder ist ihre Funktion gestört, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, diese Frist zu verlängern und die Verlängerung unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse bekanntzugeben, ohne zuvor eine Berichtigung der vorliegenden Bekanntmachung zu veröffentlichen. Wirtschaftsteilnehmer, die an dieser Ausschreibung interessiert sind, werden gebeten, sie unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Adresse zu abonnieren, damit sie benachrichtigt werden, wenn neue Informationen oder Unterlagen veröffentlicht werden.