Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.
Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dem damit verbundenen hohem Aufkommen an Flüchtlingen und all den damit verbundenen Aufgaben, war in diesem Umfang nicht zu rechnen. Schleswig-Holstein muss sich somit ab sofort auf einen vermehrten Zulauf einstellen und sicherstellen, dass die Ankommenden aufgenommen werden können. Die bestehenden Kapazitäten in S.H. sind nicht ausreichend. Es muss sofort die Fläche in der Landesunterkunft Boostedt vorbereitet werden, damit die beauftragten Container dort sicher aufgestellt werden können. Die Flucht der Menschen als Folge des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit. Die Vorbereitung der Fläche muss sehr kurzfristig erfolgen, sodass die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen nicht möglich ist.