Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Für den weiteren Verlauf des Projektes ist das Versetzten des Klimagerätes, Änderung der Türknaufe in Türklinke an der Tür zum Spindraum und der Zwischentür Flur/Fdl und die nachträgliche Schottung für bereits verschlossene Schotts auf Grund von nachbelegten Kabeln im OSE-Raum während der Abnahme erforderlich.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Änderung an dem Gebäude sowie der Kühlanlage des Gebäudes dürfen aus Gewährleistungssicht für das gesamte Gebäude nur durch den Ersteller (Fa. Siemens) durchgeführt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Wie bereits unter c) erläutert ist die Leistungserbringung nur duch die Fa. Siemens möglich.