Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Die zuerst geplante IBN-Variante konnte nicht umgesetzt werden. Deshalb ist als eine neue Leistung die Demontage der Bestandsweichenantriebe sowie der elektrische Anschluss neuer Weichenantriebe an das RSTW Fürth notwendig.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Leistung kann nur durch den Systemanbieter Siemens erbracht werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Es handelt sich um Leistung im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Siemens Vertrag NIP1023. Bei Erbringung der Leistung durch einen anderen