Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Es handelt sich um Beschleunigungsleistungen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme. Eine Verschiebung der Inbetriebnahme war aufgrund verschiedener Bauverbote nicht möglich. Notwendig sind 2 zusätzliche mobile Overhead, 2 zusätzliche Fahrstraßenemulationen und die provisorische Aufstellung von Signalen.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Leistung kann nur durch den Systemanbieter Siemens erbracht werden. Die Leistungen stehen in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag. Ohne Behinderungstatbestände und sonstige negative Beeinflussungen auf den gesamten Bauablauf kann die Leistung nur durch Siemens erbracht werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Es handelt sich um Leistung nach dem Siemens Vertrag NIP1023. Bei Erbringung der Leistung durch einen anderen AN würden unbeherrschbare