449416-2023 - ErgebnisDeutschland-Hamm: Verpflegungsdienste
OJ S 141/2023 25/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ausländer- und Flüchtlingsamt
Postanschrift: Caldenhofer Weg 192
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: submission@stadt.hamm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/029
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 69 457,98 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Alfred-Fischer-Halle Sachsenweg 10 - 12 59073 Hamm Das Catering für die Bewohner der Notunterkunft erfolgt auf dem Gelände der Notunterkunft. Die Speisenausgabe findet im Nebengebäude statt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Zubereitung, Lieferung und Ausgabe der Speisen
- Persönliche Präsenz zu den festgelegten Verpflegungszeiten inklusive Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Speisenausgabe.
- Stellung der notwendigen Infrastruktur zur Speisenausgabe wie Kühlschränke bzw. -Theken, Tische, Ausgabestellen, Spuckschutzeinrichtungen etc.
- Vorhaltung von Speisen zur Verpflegung der untergebrachten Personen der Notunterkunft, mengenmäßig orientiert an der aktuellen Anzahl untergebrachter Personen.
- Bereitstellung von Speisen sowohl mit als auch ohne Fleisch (vegetarisch). Dabei sollen kulturelle und religiöse Einschränkungen Berücksichtigung finden. Die Ausgabe von Schweinefleisch sollte unterbleiben. Die mengenmäßige Aufteilung sollte variabel gestaltet sein, so dass auf eine mengenmäßige Verschiebung zwischen Vegetariern und untergebrachten Personen ohne Einschränkungen in der Speisenwahl reagiert werden kann.
- Ausgabe von Speisen zu den festgelegten Verpflegungszeiten, hierbei ist mindestens das Mittagessen als Warmverpflegung vorzusehen. Zum Mittagessen ist ein Dessert anzubieten.
- Ausgabe von Getränken zu den Verpflegungszeiten
- Durchgängige (24 Stunden) Bereitstellung von Wasser im Schlafbereich der untergebrachten Personen. Es muss mindestens heißes und kaltes Trinkwasser vorgehalten werden. Bei Einsatz von Trinkwasserspendern müssen entsprechende, mehrfach nutzbare, Trinkgefäße bereitgestellt werden.
- Auf Anforderung der Einrichtungsleitung: Bereitstellen einer Anzahl von Tages-Verpflegungspaketen an Stelle der Verpflegungsausgabe (in der Regel Mittagessen - Abendessen - Frühstück) für untergebrachte Personen, welche sich in Quarantäne befinden, die Einrichtung verlassen oder außerhalb der Verpflegungszeiten vorangekündigt in der Einrichtung eintreffen.
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsoberflächen, Ausgabestellen, Wasserspender und Kühlschränke täglich. Der Fußboden sowie die Esstische der untergebrachten Personen werden durch den Reinigungsdienst gereinigt und müssen somit nicht berücksichtigt werden.
- Teilnahme an regelmäßigen Dienstbesprechungen in der Einrichtung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: DGE- und Bio-Zertifizierung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 085-261526
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Premium VIP
Postanschrift: Krefelder Strasse 169
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47447
Land: Deutschland
E-Mail: ahlhorn@vandervalk.de
Telefon: +49 17627562376
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 69 457,98 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 69 457,98 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Speisenplan (für einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Wochen und Angaben nach § 9 der Zulassungsstoffverordnung)
(1.9) Datenschutzvereinbarung
(1.10) Erklärung und Nachweis über die DGE-Zertifizierung
(1.11) Erklärung und Nachweis über die Bio-Zertifizierung
(1.12) Erklärung über die Zertifizierung des Qualitätsmanagement Systems
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Betriebshaftpflicht
(2.2) Unterlagen über das zum Einsatz vorgesehene Personal
(2.3) Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätsmanagement Systems
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(5.7) Bewertungsmatrix
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLBB
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/07/2023