Zusätzliche Angaben
Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellten Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA)
2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA)
3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot weitere Eigenerklärungen auf Formblättern der Vergabestelle abzugeben:
7. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie
8. Eigenerklärung über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 7 und 8 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.