449794-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Computerunterstützung und -beratung
OJ S 172/2021 06/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landtag von Baden-Württemberg
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 3
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: it-ausschreibung@landtag-bw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag-bw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landtag von Baden-Württemberg
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landesparlament

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützung beim Notfallmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: S-460-0-10-5
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72600000 Computerunterstützung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 550 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72600000 Computerunterstützung und -beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung: Suttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landtag von Baden-Württemberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine sichere IT–Infrastruktur angewiesen. Um den Anforderungen des BSI-Grundschutzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG–BW)) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerecht zu werden, benötigt der Landtag von Baden–Württemberg für sein IT-Notfallmanagement/Business-Continuity Management (BCM) Unterstützung, insbesondere bei der Bewältigung von Cyber-Zwischenfällen oder IT-Notfällen (Incident-Response) durch ein externes Unternehmen.
Damit verbunden sind Handlungsbedarfe in Themenfeldern wie speziell bei der gerichtsverwertbaren Beweissicherung sowie der Durchführung technischer Analysen (IT-Forensik), Unterstützung beim IT-Notfallmanagement und bei proaktiven Maßnahmen wie beispielsweise Optimierung der Kooperation zwischen Auftragnehmer und internem Personal, präventive Maßnahmen zur Optimierung der Notfallbehandlung und zur Reduktion des Risikos, ggf. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des mit der Notfallbehandlung befassten Personals.
Aufgrund der besonderen Sicherheitsrelevanz und der Komplexität der Themen ist eine für die Dauer einer Legislaturperiode angelegte Zusammenarbeit notwendig und geplant.
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit einem Unternehmen einen EVB-IT Servicevertrag abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung, Unterstützungsleistungen im Bereich des IT-Notfallmanagements/Business-Continuity-Managements von qualifizierten Sicherheitsexperten erbringen zu lassen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Dienstleistungen / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Durchführung technischer Maßnahmen wie Härtung und Abschottung von Systemen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 127-337309
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung beim Notfallmanagement
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SySS GmbH
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 360 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 550 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/09/2021