449917-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen – Vergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter
OJ S 124/2026 01/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Königswinter
E-Maileinkauf@koenigswinter.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter
BeschreibungDie Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Kennung des Verfahrense32b1560-6502-4564-afd9-109d12f4c9df
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des Verfahrenssiehe Bewerbungsbedingungen
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92500000 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Königswinter
Postleitzahl53639
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter
BeschreibungDie Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Interne KennungLOT-0001 E35625147
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92500000 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen, 92610000 Betrieb von Sportanlagen
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Stadt Könisgwinter und der Betreiber der Bäder können durch übereinstimmende Erklärungen die Laufzeit des Vertrags zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Königswinter
Postleitzahl53639
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Laufzeit5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertung des Zuschussbetrags
BeschreibungBewertung des Zuschussbetrags: a) Zuschussbetrag für die Phase 1 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 1 bezogen auf 11 Monate sowie das Entgelt für die Betriebsübergangs und Preopening-Leistungen (= Budget-Blankette Phase 1), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 10 % gewichtet (Höchstpunkzahl gewichtet: 10 Punkte). b) Zuschussbetrag für die Phase 2 Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 2 bezogen auf 12 Monate (= Budget-Blankette Phase 2), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen. Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert. Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 30 % gewichtet (Höchstpunktzahl gewichtet: 30 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertung Kurskonzept
BeschreibungBewertung Kurskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, ein attraktives und nutzerfreundliches Kurskonzept durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Kurse, das Abdecken aller relevanten Zielgruppen und die Kursvielfalt. Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBewertung Sicherheitskonzept
BeschreibungBewertung Sicherheitskonzept: Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, die Bäder sowohl für die Nutzer als auch das Personal sicher zu betreiben und Personenschäden möglichst umfassend zu vermeiden. Das Sicherheitskonzept zur Gewährung der Betriebssicherheit / zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens für Hallenbad und Freibad muss mindestens folgende Aspekte umfassen und die Leistungsinhalte hierzu beschreiben: - Gewährleistung der Betriebssicherheit gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Gewährleistung der Wasseraufsicht gemäß Richtlinie DGfdB 94.05 - Unterweisungs- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter der unterschiedlichen Bereiche - Betriebshandbuch bzw. einem Betriebshandbuch unter Sicherheitsaspekten gleichzusetzende schriftliche Unterlagen (hier reicht die Anlage eines Inhaltsverzeichnisses) Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Leistungs- und Servicekonzepts
BeschreibungQualität des Leistungs- und Servicekonzepts: Darstellung des Leistungs- und Servicekonzepts im Hinblick auf das Ziel einer hohen Attraktivität des Badebetriebs für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine. Bitte machen Sie Angaben insbesondere zu folgenden Bereichen: - Servicequalität - Gästezufriedenheit und -bindung - Stärkung des positiven Images des Hallen- und Freibades Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Nachhaltigkeit
BeschreibungKonzept zur Nachhaltigkeit: Darstellung des Konzepts zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Betriebsführung im Hinblick auf einen schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch (inklusive Wasser und Abwasser) sowie Abfallvermeidung. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten: - Energie- und Ressourceneffizienz - Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft - Mitarbeiterschulungen und -sensibilisierung Das Konzept wird wie folgt bewertet: - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte. - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte. Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPROVA Unternehmensberatung GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum des Vertragsabschlusses11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Königswinter
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00001474
PostanschriftDrachenfelsstraße 9-11
StadtKönigswinter
Postleitzahl53639
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-Maileinkauf@koenigswinter.de
Telefon022448890
Internetadressehttp://www.koenigswinter.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147-3045
Fax+49 221 147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungPROVA Unternehmensberatung GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE247238621
PostanschriftJürgen-Graef-Allee 2
StadtHamm
Postleitzahl59065
Land, Gliederung (NUTS)Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
LandDeutschland
E-Mailinfo@prova-gmbh.net
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbb85a876-d665-417e-800e-8d32a5bb74ec  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/06/2026 16:49:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung449917-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe124/2026
Datum der Veröffentlichung01/07/2026