Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Für die Erstellung der Verkehrsanlagenplanung, ist die Ableitung / Erstellung eines digitalen Geländemodell aus dem bereits
erfolgten 3D-Laserscan erforderlich. Erst daraus können Höhenlinien und Höhenangaben abgeleitet werden, welche als
Grundlage für die Planung dienen. Dies war vertraglich nicht beauftragt. Die DB E&C ist für die BIM Planung, inkl. Vermessung
als Hauptauftragnehmer beauftragt und befindet sich inmitten der Vorentwurfsplanung. Auf Grund der örtlichen Vermessungs-
Kenntnisse, gewonnen Vermessungsdaten und Planungstiefe kann nur das Büro zeitnah und am wirtschaftlichsten die
Ergebnisse liefern. Eine weitere Schnittstelle würde zu Verzögerungen in der Planung führen und somit eine Gefahr für den
Baubeginntermin darstellen.