Der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert zum Start des Vergabeverfahrens lag bei ca. 210.000,- EUR (ohne MWSt.). Die Schätzung des Auftragswertes wurde aus Sicht des Auftraggebers zum damaligen Zeitpunkt valide durchgeführt und hat bereits Preissteigerungen berücksichtigt. Von einer Überschreitung der Schwellenwerte des GWB und einer Pflicht zur Auftragsbekanntmachung konnte zum damaligen Start des Vergabeverfahrens nicht ausgegangen werden. Es wurde eine öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen waren vom 04.07.2022 bis 27.07.2022 frei zugänglich im Internet auf der Vergabeplattform
www.vergabe.bayern.de für alle Bieter frei einsehbar. Die Bekanntmachung wurde zusätzlich an bund.de und über die x-vergabe Schnittstelle bekannt gemacht.
Es stand allen interessierten Wirtschafsteilnehmern frei in diesem angemessen Angebotszeitraum ein Angebot abzugeben. Ein freier und öffentlicher Wettbewerb nach den grundsätzlichen Prinzipien der EU Vergaberichtlinien und den Regelungen des GWB fand statt. Das zum Zuschlag vorgesehene Angebot stellt nach abschließender Prüfung ein wirtschaftliches Angebot dar.