450672-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 157/2022 17/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: itko@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesanstalt für Straßenwesen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
1530-3.2.5.2/2022 - Pflege und Fortschreibung des OKSTRA
Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.2.5.2/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 740 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung soll ein EVB-IT-Servicevertrag für die Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA und der zugehörigen Anwendungen und Komponenten vergeben werden, der frühestens zum 01.07.2022, ggf. zum 01.08.2022 beginnt und eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren hat. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (Dokument 31_OKSTRA_-_EVB-IT_Servicevertrag.pdf) und der Leistungsbeschreibung (Dokument 33_OKSTRA_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 091-250725
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1530-3.2.5.2/2022
Bezeichnung des Auftrags:
1530-3.2.5.2/2022 - Pflege und Fortschreibung des OKSTRA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: interactive instruments Gesellschaft für Software-Entwicklung mbH
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 740 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 736 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2022