Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Erfüllung der KTB-Leistung muss das gesamte Baufeld auf Kampfmittel untersucht werden. In Bereichen wo eine
Sondierung nicht möglich ist, muss ein Kampfmittelexperte die Baumaßnahme begleiten. Die baubegleitende Betreuung muss,
aufgrund des technischen Zusammenhangs der Untersuchungen, Vorkenntnisse aus der vorhergehenden Sondierung besitzen
und somit vom gleichen AN gestellt werden. Eine Neuvergabe wäre mit erheblichen Verzögerungen im Bauablauf verbunden,
wodurch die Inbetriebnahme potenziell gefährdet wäre, dies hätte Auswirkungen auf den Betrieb.