450955-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Verwaltungsdienste im Sozialwesen
OJ S 157/2022 17/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Münchenstift GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@muenchenstift.de
Fax: +49 8962020387
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchenstift.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verwaltungsdienste im Sozialwesen
Referenznummer der Bekanntmachung: MST-2022-1 (Ex-Post-VÖ)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist ein Betreiber von mehreren Alten- und Pflegeheimen, betreuten Wohneinrichtungen sowie selbständigen Wohneinrichtungen, nebst Ambulantem Dienst und Menüservice. Das Beschaffungsvorhaben "Verwaltungsdienste im Sozialwesen" umfasst die vollumfängliche Erbringung aller unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen in den vier Hauptleistungsbereichen Pflegesatzwesen, Support Heimkostenabrechnung, Finanzbuchhaltung und Controlling durch den Auftragnehmer. Der Auftrag umfasst die Erbringung von spezifischen Verwaltungsleistungen im Pflegebereich und beinhaltet ausgelagerte komplexe Unternehmensfunktionen mit einer Vielzahl von subsumierten Einzelprozessen, einschließlich der Steuerung und laufende Optimierung sämtlicher Verwaltungsprozesse zur leistungsrechtlichen Umsetzung der voll- und teilstationären Abrechnungsbereiche des Auftraggebers, der Umsetzung aller Gesetzesänderungen im Leistungsrecht zur praktischen Anwendung in den Verwaltungen des Trägers, als auch in der Anwendungs-Software. Die Leistung erfolgt unter enger Vernetzung aller Leistungsbereiche durch ständigen, in wichtigen Themen täglichen Informationsaustausch und Steuerung zwischen den Leistungsbereichen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 8 944 092,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Münchenstift GmbH Kirchseeoner Straße 3 81669 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zu den auftragsgegenständlichen Leistungen gehören insbesondere: Pflegesatzwesen: Bereitstellung abrechnungsrelevanter Informationen für die Häuser, Pflege der Leistungsentgelte in der Abrechnungssoftware, Sicherstellung der Leistungsentgelte, Lastschrifteinzüge, Datenermittlung für Pflegesatzwesen, Pflegesatzverhandlungen für jedes Haus und Dienst sowie jeden Versorgungsauftrag separat, inkl. notwendige Vorarbeiten, Schiedsverfahren, Erstellung der fristgerechten und rechtssicheren Erhöhungsschreiben, Überprüfung Vergütungsvereinbarungen; Beteiligung und Vertretung des Auftraggebers (AG) in diversen Gremien wie Fachausschuss Finanzierung, Landespflegesatzkommission Bayern (LPSK) einschl. deren Arbeitsgruppen; Schulung und Informationen Leitungskonferenzen, Bewohnerbeiratssitzungen u.ä.; Abklärungen von Abrechnungen u. Einstufungen. Besonderheiten in einzelnen Jahren müssen unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der AG bewältigt werden, Beispiele: Umsetzung neuer Vorgaben aus Abschnitt 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze zur Investitionskostenberechnung, Einführung Nachtdienstschlüssel, Bewertung FSJ, Umsetzung der Pflegepersonalschlüsselverbesserungen; Verhandlung und Beantragung Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB; Refinanzierung der Leistungsbereiche; Schulungen der Mitarbeiter/-innen des AG. Support Heimkostenabrechnung: Pflege Leistungsentgelte in der Abrechnungssoftware; Bereitstellung abrechnungsrelevanter Informationen für die Häuser; Sicherstellung der korrekten und vollständigen Abrechnung der Leistungsentgelte; Lastschrifteinzüge; Datenermittlung für Pflegesatzwesen. Controlling: Beratung und Umsetzungsempfehlungen für das operative CO (z.B. Frühwarnsystem, Gesetzesänderungen, Refinanzierungspotentiale, tarifliche Änderungen); Zuarbeit zur Wirtschaftsplanerstellung für alle Einrichtungen und Dienste (z. B. Entw. Pflegesätze, Personalschlüssel, Verrechnungssätze) und Teilnahme an Gesprächen auf Leitungsebene; Erarbeitung von Lösungs- und Handlungsansätzen; Pflege der Verrechnungsschlüssel; Benchmark-Auswertungen; Erstellung Bewohnerstatistiken/Zeitvergleiche; Auswertungen Zeitarbeitskräfte; Erhebung Daten für Qualitätsbericht; Unterstützung Quartalsabrechnungen für alle Einrichtungen und Dienste und Hochrechnungen Gesamtjahr; Lieferung von Daten und Erkenntnissen für die Quartalsabrechnungen; Bearbeitung Anfragen Wirtschaftsprüfer; Zuarbeiten für ausgewählte Organe der Gesellschaft, Beteiligungsreferat des AG und Gremien, Kommentare zu den Berichten und Besprechungen. Buchführung: Gewährleistung einer tagesaktuellen FIBU nach den Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung i. V. m. HGB: Laufende Erfassung / Buchung von ca. 5,1 Mio. Einzelbuchungen pro Geschäftsjahr (derzeit 17 Buchungskreise) über die Buchhaltungssoftware Geteco Contura, diese ist lizenziert auf den Auftraggeber, dem Auftragnehmer wird ein Nutzungsrecht auf die Software eingeräumt, die er auf eigener Hardware unter Beachtung aller datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Durchführung von Auftragsdatenverarbeitung betreibt mit permanentem Leserecht für den Auftraggeber; Verarbeitung und Buchung aller Geschäftsvorfälle und Bankbewegungen; Verbuchung und Verknüpfung dieser Buchungen mit der KLR nach den Vorgaben des Controllings; Erstellung/Bereitstellung Zahlungsvorschlags- und Überweisungslisten sowie Zahlungsdateien für die Bank, Erstellung von Lastschrifteinzügen für Personalmieten, Offene-Posten-Listen; Buchung und Abstimmung aller Lohn-, Gehalts- und Sachkonten; Erstellung Liquiditätsstatus; Umsatzsteuervoranmeldung; Anlagenbuchhaltung: Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens, Ermittlung und Buchung der Abschreibungen; Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses, Bearbeitung von Anfragen der Wirtschaftsprüfer, usw. Weitere Leistungen: vereinzelte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit vorgenannten Leistungen: z. B. Berechnungen Finanzierung Neubauten, Begleitung und Unterstützung Tarifverhandlungen Verdi und KAV sowie Änderungen zum TVöD.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Optionale Schulungen: Auf gesonderten Abruf durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer während der Übergabephase Mitarbeiterschulungen in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen durchzuführen.
2) Optionale korrespondierende Beratungsleistungen
In Einzelfällen ergibt sich für den Auftraggeber die Notwendigkeit von Beratungsleistungen, die sich aus den dargestellten Kernleistungen ableiten oder damit im Zusammenhang stehen und die vom Auftragnehmer nach Bedarf zu erbringen sind, z. B.:
- Beratung und Berechnungen zur Finanzierbarkeit von Neubauten
- Fördermaßnahmen
- Begleitung und Unterstützung Tarifverhandlungen Verdi und KAV sowie Änderungen zum TVöD,
- Mehrjahresplanungen, Private-Investor-Tests
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftrag wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchgeführt. Hiernach ist diese Verfahrensart zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ausweislich der diesbezüglichen Gesetzesbegründung ist mit der in
§ 14 Nr. 2 lit. b VgV normierten Regelung der Artikel 32 Abs. 2 lit. b (ii) der Richtlinie 2014/24/EU umgesetzt worden (vgl. BT-Drs. 18/7318, S. 158). Nach Art. 32 Abs. 2 lit. b (ii) der Richtlinie 2014/24/EU kann bei Dienstleistungsaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, wenn die Dienstleistungen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht beziehungsweise bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ausweislich Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU liegen "technische Gründe" im Sinne von Artikel 32 Abs. 2 lit. b (ii) u.a. dann vor, wenn "es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden [...] Dienstleistungen zu gewährleisten." Dementsprechend unterfallen § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV nicht nur technische Gründe im engen Wortsinn; vielmehr können auch besonderes Know-How, das Zusammenspiel verschiedener Systeme, Techniken, Prozesse oder Organisationen sowie die Fähigkeit, interagierende Prozesse effektiv und effizient zu organisieren ("Interoperabilität"), ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Aus "technischen Gründen" kann es mithin auch deshalb am Vorhandensein eines Wettbewerbs mangeln, wenn für den zu vergebenden Auftrag nur ein Dienstleistungserbringer die erforderliche Befähigung und/oder Erfahrung aufweist. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen unter enger Vernetzung der Hauptleistungsbereiche Finanzbuchhaltung, Heimkostenabrechnung, Controlling und Pflegesatzwesen erbracht werden müssen, zumal zwischen diesen Bereichen erhebliche Wechselwirkungen bestehen.
So kann bspw. eine Änderung im Pflegesatz eine zwingende Änderung in der Finanzbuchhaltung, dem Controlling und/oder der Heimkostenabrechnung zur Folge haben. Insbesondere die Kenntnis und richtige Anwendung der verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Pflegesatzwesens sowie die zielführende Verhandlung der Pflegesätze sind daher von herausragender Bedeutung für eine
qualitativ hochwertige Erbringung der Gesamtheit der Dienstleistungen in den vier Hauptleistungsbereichen und
einen wirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers, zumal das Pflegesatzwesen die anderen drei Hauptleistungsbereiche überlagert bzw. auf diese durchschlägt. Der Auftragnehmer verfügt seit Jahrzehnten über spezielles, einzigartiges, selbst entwickeltes und kontinuierlich verbessertes Know-How insbesondere im Pflegesatzwesen. Er hat zahlreiche IT-Tools, bspw. Add-ons für Excel, selbst entwickelt, zumal für zahlreiche notwendige Funktionen keine Standardlösungen am Markt erhältlich sind. Der Auftragnehmer ist auf Grund seiner jahrzehntelangen hochspezialisierten Berufserfahrung hochgradig versiert in der vernetzten Erbringung der Tätigkeiten in den vier Hauptleistungsbereichen. Das von dem Auftraggeber aufgebaute Maß an Interoperabilität könnte nach der Einschätzung und Marktkenntnis des Auftraggebers bei der etwaigen Beauftragung eines Dritten selbst bei einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit in qualitativer Hinsicht nicht erreicht werden. Diese Einschätzung gründet u.a. auch darauf, dass es dem Auftraggeber selbst nicht möglich erscheint, die Qualität und den Output des Auftragnehmers zu erreichen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: MST-2022-1
Bezeichnung des Auftrags:
Verwaltungsdienste im Sozialwesen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schwan & Partner GmbH
Postanschrift: Gebr.-Batscheider-Str. 4a
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8 944 092,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRTF2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2022