451319-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Frankfurt: Lokomotiven
OJ S 157/2022 17/08/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: valerie.decoene-engel@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926555497
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kurzfristige Beschaffung von 21 Zweikraftlokomotiven von Siemens Mobility GmbH für DB Fernverkehr AG zum Einsatz im Personenverkehr
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34611000 Lokomotiven
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
DB Fernverkehr beabsichtigt 21 Zweikraftlokomotiven (ZKL) aus einem bestehenden Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag über die Entwicklung, Herstellung Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von ZKL ist das Ergebnis eines EU-Vergabeverfahrens (19FEF41579) nach den Bedingungen der SektVO, aus dem Siemens Mobility GmbH als bezuschlagter Bestbieter hervorgegangen ist.
Die ZKL sind bis November 2026 für den Einsatz im Personenverkehr zu liefern, einerseits als Vorspannlok für Zugverbände ICE L andererseits als Abschlepplok mit einer uneingeschränkten Einsatzfähigkeit auf dem dt. Eisenbahnnetz; sie müssen zusätzlich mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h fahrbar sein und mit den Zugsicherungssystemen PZB und ETCS sowie dem Zugbussystem WTB-ÖBB ausgestattet sein. Ferner erfordert der Einsatz im Personenverkehr technische Anpassungen hinsichtlich der Leistung am Rad, der elektrische Bremsleistung am Rad, der Zugenergieversorgung und der Einhaltung der Gesamtmasse bei vollen Vorräten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 105 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34611000 Lokomotiven
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt als konzernverbundenes Unternehmen aus dem Rahmenvertrag (RV) zwischen DB Cargo AG und Siemens Mobility GmbH 21 ZKL für den Einsatz im Personenverkehr abzurufen. Für den Einsatz im Personenfernverkehr sind Anpassungen gegenüber dem vertragsgegenständlichen Lastenheft erforderlich (Höchstgeschwindigkeit: 160 km/h; Leistung am Rad max: E-Betrieb: ca. 2.400 kW / DE-Betrieb: ca. 2.030 kW (ohne Last an der Zugsammelschiene); Elektrische Bremsleistung am Rad max: E-Betrieb: 2.100 kW / DE-Betrieb: 1.700 kW; Zugenergieversorgung max 480 kVA; Aktivierung Wagenkommunikation WTB-ÖBB; Gesamtmasse max 90t nach EN15528:2015 bei vollen Vorräten). Diese technischen Anforderungen erfordern Anpassungen an der bestehenden Konstruktion der Lokomotive insbesondere der Software und der Leittechnik. Dazu ist wiederum das Knowhow des Auftragnehmers und die Gewährung von Nutzungsrechten im Hinblick auf zugunsten des Auftragnehmers bestehenden Schutzrechten notwendig. Die Ausschreibung einer neuen Lokomotive wäre zudem mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Neben den bereits erheblichen Kosten für die Durchführung eines Vergabeverfahrens wären bei der geringen Liefermenge von 21 Lokomotiven, den am Markt derzeit bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg und der Inflationsentwicklung mit erheblichen Preissprüngen zu rechnen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann nicht erfolgen. (§132 Abs.2 S.1 Nr. 2 GWB).
Angesichts eines bestehenden Liefervertrags für nicht-elektrische Streckenlokomotiven mit einem anderen Hersteller bestand bei Ausschreibung und Abschluss des RVs mit dem Auftragnehmer kein zusätzlicher Bedarf für eine ZKL im Personenfernverkehr. Erst seit Juli 2022 steht fest, dass die bei diesem anderen Hersteller bestellten und ursprünglich für den Einsatz beim AG vorgesehenen Diesellokomotiven nicht geliefert werden. Der geänderte Einsatzzweck im Personenfernverkehr und die damit verbundenen technischen Anpassungen ändern nicht den Gesamtcharakter des RVs. Es bleibt vielmehr sowohl der ursprüngliche Vertragstypus erhalten als auch das Wesen des Auftragsgegenstands, welches in der Entwicklung, Herstellung Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von ZKL liegt. Bei der Integration des Personenverkehrspakets wird auf der Ausführung der Zweikraftlokomotive aufgesetzt. Ihre technische Konzeption bleibt im Wesentlichen erhalten und wird lediglich erweitert (§132 Abs.2 S.1 Nr.3 GWB).
Schließlich ist die Beauftragung der Siemens Mobility GmbH zwingend und äußerst dringlich (§13 Abs.2 Nr.4 SektVO). Der oben beschriebene Einsatzzweck der Lokomotiven für ICE L bedingt, dass die Fahrzeuge spätestens ab dem 01.06.2026 mit ETCS in Betrieb gehen. Ferner benötigt der (AG) ab 2026 mit ETCS ausgerüstete Abschlepplokomotiven z.B. für den Einsatz auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm. Erst seit Juli 2022 steht fest, dass die ursprünglich als Vorspannlok für Zugverbände ICE L und als Abschlepplok bestellten Lokomotiven nicht geliefert werden. Die Gründe hierfür liegen in der Produktion der Lokomotiven und damit nicht in der Einflusssphäre des AGs. Ab dem Jahr 2026 werden dem AG somit ohne Ersatz weder Vorspannloks für den ICE L-Betrieb noch den Abschleppbetrieb zur Verfügung stehen, so dass er sein Verkehrsangebot teilweise nicht aufrechterhalten kann. Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen im Allgemeinen und von technisch komplexen, neuartigen Lokomotiven, wie einer ZKL, kann üblicherweise nicht in den gesetzlichen Mindestfristen eines Vergabeverfahrens durchgeführt werden. Unter Zugrundelegung einer auskömmlichen Lieferzeit, die einerseits einen Wettbewerb ermöglicht und andererseits den AG die sichere Betriebsaufnahme 2026 erwarten lässt, müsste der Zuschlag spätestens im Dezember 2022 erteilt werden. Die verbleibenden Monate reichen mit Vorbereitung nicht für ein Vergabeverfahren aus.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abruf aus dem ZKL Rahmenvertrag Nr. 92286172 zwischen DB Cargo AG (DBC) und Siemens Mobility GmbH (SMO) über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von Zweikraftlokomotiven.
DBC und SMO haben am 31.08.2020 den Rahmenvertrag geschlossen, der auch verbundene Unternehmen von DBC zu Abrufen berechtigt. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis des Vergabeverfahrens 19FEF41579

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Abruf aus dem ZKL Rahmenvertrag Nr. 92286172 zwischen DB Cargo AG (DBC) und Siemens Mobility GmbH (SMO) über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von Zweikraftlokomotiven.
DBC und SMO haben am 31.08.2020 den Rahmenvertrag geschlossen, der auch verbundene Unternehmen von DBC zu Abrufen berechtigt. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens (19FEF41579) nach den Bedingungen der SektVO, aus dem SMO als bezuschlagter Bestbieter hervorgegangen ist. Er hat eine Laufzeit bis 31.12.2028, bis zu deren Ablauf Abrufe getätigt werden dürfen. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags beträgt 400 ZKL. Die Höchstmenge wird mit dem Abruf der 21 Lokomotiven nicht erreicht.
Aus den in der Beschreibung II.2.4 genannten Gründen ist der Auftraggeber der Ansicht, dass gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zulässig ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Ort: München-Perlach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Abruf aus dem ZKL Rahmenvertrag Nr. 92286172 zwischen DB Cargo AG (DBC) und Siemens Mobility GmbH (SMO) über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von Zweikraftlokomotiven.
DBC und SMO haben am 31.08.2020 den Rahmenvertrag geschlossen, der auch verbundene Unternehmen von DBC zu Abrufen berechtigt. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens (19FEF41579) nach den Bedingungen der SektVO, aus dem SMO als bezuschlagter Bestbieter hervorgegangen ist. Er hat eine Laufzeit bis 31.12.2028, bis zu deren Ablauf Abrufe getätigt werden dürfen. Die Höchstmenge des Rahmenvertrags beträgt 400 ZKL. Die Höchstmenge wird mit dem Abruf der 21 Lokomotiven nicht erreicht.
Aus den in der Beschreibung II.2.4 genannten Gründen ist der Auftraggeber der Ansicht, dass gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zulässig ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach einem wirksam erteilten Zuschlag zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Im Besonderen gilt für Verfahren, in denen die freiwillige ex ante Bekanntmachung erfolgt, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung der freiwilligen ex ante Bekanntmachung geschlossen werden kann.
Es wird in diesem Zusammenhang auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2022