451984-2021 - ErgebnisDeutschland-Salzgitter: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 173/2021 07/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de
Telefon: +49 30187-676761521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
4721R01510 - Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk - Benchmarking und Peer Review
Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62212/4721R01510
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten - die Topical Peer Reviews - die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/787 Euratom ergeben.
Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind - sofern anwendbar - auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 548 750,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten - die Topical Peer Reviews - die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/787 Euratom ergeben.
Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind - sofern anwendbar - auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität - Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB / Gewichtung: 34
Qualitätskriterium - Name: AP1 + AP2 Darstellung des möglichen Ablaufs und wesentlicher Aspekte / Gewichtung: 17
Qualitätskriterium - Name: AP 3 Darstellung möglichen Überarbeitungsbedarfs im deutschen Regelwerk / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: AP5 Darstellung möglicher Kernaspekte und Schwerpunkte des TPR / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: AP 6 Darstellung der Problemstellung und des möglichen Nutzen von HQIGI / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium - Name: AP 7 Darstellung möglicher Aspekte bei Sicherheitsanforderungen für SMR / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 17
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-235818
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z 6 - BASE62212/4721R01510
Bezeichnung des Auftrags:
4721R01510 - Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk - Benchmarking und Peer Review
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Physikerbüro Bremen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 550 300,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 548 750,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/09/2021