Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 BauGB auf einer Fläche von etwa 45 ha im Bereich des östlichen Binnenhafens und in den nördlichen Bereichen der Innenstadt – Schippsee-Quartier – in Harburg (VU Harburg). Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB erfüllt sind. Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss zu insbesondere folgenden Fragestellungen zu erhalten:
– Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Entwicklung im Allgemeinen,
– Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums,
– Gemeinwohlerfordernis der Maßnahme,
– Besondere Bedeutung des Gebiets für die örtliche oder überörtliche Entwicklung,
– Erkundung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer,
– Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung der Maßnahme.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wird außerdem ein städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan durch einen anderen Auftragnehmer erarbeitet.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Allgemein
- Umfassende rechtliche und strategische Begleitung des Prozesses.
- Erstellung eines Untersuchungsberichtes, der die Ergebnisse des Prozesses und Vorschläge zum weiteren Vorgehen enthält.
- Abstimmung und Kooperation mit dem Auftragnehmer, der mit der städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung beauftragt wird.
Bestandsaufnahme
- Zusammenfassung und Darstellung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen.
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, der allgemeinen Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger
- Konzeptionierung und Durchführung der Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie sonstigen Betroffenen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse.
- Erkundung der Bereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Ziele und Zwecke der Rahmenplanung im Rahmen städtebaulicher Verträge zu erreichen bzw. deren Verkaufsbereitschaft.
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in Abstimmung mit der FHH zur Ermittlung der Belange des öffentlichen Interesses; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse.
- Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit; Erfassung und Darstellung der Ergebnisse.
- Konzipierung, Organisation, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Veranstaltungen zur Beteiligung von Betroffenen (Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, sonstige Betroffene), der allgemeinen Öffentlichkeit oder Fachpublikum.
- Konzeptionierung und Umsetzung einer Internetpräsenz des VU Prozesses auf einer unter „hamburg.de“ eingebetteten Seite und Pflege dieser bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Leistungen im Hinblick auf Festlegung und Umsetzung
- Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB.
- Zusammenstellung und Bewertung der von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange für die Abwägungsentscheidung sowie Erarbeitung eines Abwägungsvorschlags.
- Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung; auch in Bezug auf alternative Instrumente des (allgemeinen oder besonderen) Städtebaurechts für den Fall, dass die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ausscheidet.
- Erarbeitung eines strategischen Umsetzungskonzeptes zur Flächenentwicklung und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms.
- Ermittlung der überschlägigen Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten der vorgesehenen Maßnahmen; ohne Wertermittlung (Eine Ermittlung der Grundstückswerte wird durch die Auftraggeberin veranlasst, sobald sich hierfür Bedarf ergibt).
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.