§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV ist maßgeblich, da es sich um eine zusätzliche Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistun-gen bestimmt ist. Ein Wechsel des Unternehmens als Ergebnis eines offenen Verfahrens würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren mit neuer Hard- und Software beschafft werden müsste, da die jetzige Umgebung komplett auf P&I LOGA angepasst ist. Dies führt zwangsläufig zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung, da keine technische Plattform für die Implementierung verfügbar ist und Fachwissen für den Betrieb erst wieder mühevoll aufgebaut werden muss.
Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Stadt Eschborn führen. Für die Migration der Daten ist die Personal- und Zeitressource in den Sachgebieten Personal/Organisation sowie Informationstechnik, welche für die reibungslose und fehlerfreie Systemumstellung von 750 Abrechnungsfällen zuständig wären, nicht vorhanden. Zudem wäre ein mehrmonatiger Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren erforderlich. Dabei müssten alle Stammdaten der Abrechnungsfälle, alle Abrechnungen der letzten 6 Monate, sowie die Schnittstellen der Payroll zu Finanzamt und Sozialversicherungsträgern manuell neu erfasst und weitergeleitet werden. Zudem wären im Parallelbetrieb Abrechnungsläufe auf beiden Systemen erforderlich, um die Ergebnisse abzugleichen. Dies ist wirtschaftlich und technisch derzeit und auch in der Zukunft nicht umsetzbar. Es ist deshalb essentiell, dass eine vollständige Datenübernahme ohne Datenverlust erfolgen kann. Dies ist mit dem Upgrade der Firma P&I möglich.