Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1 - Gemäß Leistungsbeschreibung zum HV sollen die Umgehungsleitungen (Speiseleitungen) Ug Nord und Ug Süd nicht erneuert
werden. Die im Bestand an den Oberleitungsmasten mitgeführte Speiseleitung ist von den alten Oberleitungsmasten auf den
jeweils nächstgelegenen neu zu errichtenden Oberleitungsmasten zu übernehmen.
Da die Umgehungsleitungen im Bestand zum Teil auf Fremdgrund verlaufen, ist gemäß Ril 997.0100 eine Verlegung auf
Bahngrund zu prüfen, zudem ist aufgrund dieses Eingriffes in den Bestand eine Abstandsoptimierung erforderlich (Vergrößerung
des Abstandes zwischen Speiseleitung und einem Minimierungsort, z.B. Wohn- oder Bürogebäuden).
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Lage der neuen Masten ist eine Variantenbetrachtung für den Umgang mit den
Umgehungsleitungen (Beibehaltung, Umverlegung oder Neubau) erforderlich.