452937-2021 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
OJ S 174/2021 08/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr.27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: ÖPNV
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baufeldfreimachung - Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau Bensheimer Straße, Mannheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 236-21-EK7
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45247110 Kanalbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal in einen durch den AG neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst pauschal:
• Betonkabelkanäle
• Längs- und Stichverrohrungen
• Schächte und Gleisquerungen
• Anpassen von vorhanden Zaunanlagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baufeldfreimachung Bensheimer Str. Kabel
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31321700 Signalkabel, 32581100 Datenübertragungskabel, 44300000 Kabel, Draht und zugehörige Erzeugnisse, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45311100 Installation von elektrischen Kabeln, 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunk-tes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer ge-eigneter Stelle neu errichtet werden
Im Einzelnen sind dies Kabel der folgenden Gewerke der technischen Ausrüstung:
• Leit- und Sicherungstechnik Stellwerk (LST)
• Bahnübergangsanlage (BÜ)
• Telekommunikationsanlagen Lichtwellenleiter (LWL)
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst pauschal:
• Kabellieferung
• Kabelverlegung
• Kabelmontage
• Kabelrückbau
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 134-355262
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Baufeldfreimachung Bensheimer Str. Kabel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibung für Los 1 wird gemäß § 17, Abs. 1, Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entsprach.
Die Ausschreibung für Los 2 wird gemäß § 17, Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Dies ist der Fall, da das Los 2 abhängig von der Fertigstellung des Los 1 ist.
Die Leistungen werden mit einer neuen Ausführungszeit erneut ausgeschrieben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/09/2021