Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Baulos 08: Ingenieurbau Nord umfasst Bauleistungen in einem Baufeld mit einer Gesamtlänge von ca. 2,8 km Mit folgenden Leistungen: — Erstellung von
Baustraßen;— Vorbereitende Arbeiten am Bahnkörper;— Erstellung eines Versickerungsbeckens;— Verbreiterung einer Fußgängerunterführung;— Verbreiterung von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Straßenüberführungen;— Erstellung Schallschutzwände
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2017Ende: 15/07/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 16FEI22319
Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 07/12/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Strabag AG
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 20 695 513,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 03/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Das Baulos 08: Ingenieurbau Nord umfasst Bauleistungen in einem Baufeld mit einer Gesamtlänge von ca. 2,8 km Mit folgenden Leistungen: — Erstellung von
Baustraßen;— Vorbereitende Arbeiten am Bahnkörper;— Erstellung eines Versickerungsbeckens;— Verbreiterung einer Fußgängerunterführung;— Verbreiterung von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Eisenbahnüberführungen;— Neubau von 2 Straßenüberführungen;— Erstellung Schallschutzwände.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2017Ende: 15/07/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 20 695 513,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Strabag AG
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
SÜ Mendener Straße : Widerverlegung des Pflasters (184)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- Das vorhandene Pflaster muss zum und nachher wieder vom Zwischenlager transportiert werden. Aufgrund der engen Platzverhältnisse konnte das Pflaster nicht in unmittelbarer Nähe gelagert werden, sondern musste innerhalb des Baufeldes verfahren werden. - Aufgrund der teilweise geänderten Gehwegbreite muss das Pflaster abweichend vom Entwurf mehrfach geschnitten werden. Des Weiteren müssen Betonpflastersteine nachgeliefert werden. - Aufgrund des Alters müssen Teile des vorhandenen Pflasters nach dem Abrütteln ausgetauscht werden. - Die Entwässerungsrinne wurde im Rahmen der AP erforderlich. - Das Bordsteinformat hat sich gem. Ausführungsplanung ebenfalls geändert. Es sind jetzt Hochbordsteine einzubauen. Diese sind dem Bestand (Sonderfarbe Basaltgewaschen) anzupassen. Das Gleiche gilt für die Kantensteine/ Tiefbordsteine. Die Randeinfassung wurde im Rahmen der AP erforderlich.
Die sich ergebenden zusätzlichen Leistungen sind untrennbar mit den Leistungen des Hauptvertrages verbunden. Eine Leistungserbringung durch Dritte würde zu erheblichen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der vertraglichen Leistungen und der nun zusätzlich erforderlichen Leistung führen
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)