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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Beschreibung: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Kennung des Verfahrens: 73886112-bbcc-4d45-b820-bac9a68df958
Interne Kennung: 249417
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92400000 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0158
Titel: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Beschreibung: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Interne Kennung: 249417
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92400000 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/09/2023
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass es sich gegenständlich um eine Vereinbarung analog zu dem Modell einer Rahmenvereinbarung gemäß § 151 BVergG 2018 handelt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, weil er die Erschaffung oder den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung zum Ziel hat
Sonstige Begründung: Am 2. Juni 2023 hat der Auftraggeber ein EU-weites Verfahren gemäß § 151 BVergG 2018 eingeleitet, welches ergebnislos geblieben ist, da keine Angebote eingereicht wurden. Fragen zum Vergabeverfahren wurden nicht gestellt. Der Auftraggeber hat zusätzlich versucht Interessenten auf die laufende Ausschreibung aufmerksam zu machen. Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Medienpartnerschaft. Der Auftraggeber benötigt weiterhin den Einsatz eines Medienpartners, der spezifische Medienleistungen erbringen soll, um den Tag des Sports, beginnend mit dem Event am 23.09.2023 in Wien und fortsetzend für die gesamte Dauer der Vereinbarung, für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport mit einer breiten Reichweite medial darzustellen und der Bevölkerung informativ näher zu bringen. Die abgeschlossene Medienpartnerschaft ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers und hat eine Dauer von einem Jahr betroffen. Der Auftraggeber hat sich ausdrücklich vorbehalten die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Mit gegenständlicher Bekanntmachung wird folglich die dritte optionale Verlängerung bekanntgegeben. Der Auftraggeber hatte bereits den maximalen Anspruch der Transparenzeinhaltung mit der Verfahrenseinleitung durch die Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß OJ S 159/2023 21/08/2023 und OJ S 169/2024 30/08/2024 erfüllt. Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass die Verhandlungsgespräche mit dem Auftragnehmer abgeschlossen sind und der Auftrag erteilt wurde. Das Verhandlungsergebnis ist in das Dokument der Vereinbarung eingeflossen. Basierend auf den Inhalten der Ausschreibung gemäß 2023/S 108-339098 konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, welches die Inhalte der ursprünglich ausgeschriebenen Vereinbarung überwiegend berücksichtigt. Sofern Änderungen stattgefunden haben, handelt es sich dabei um keine wesentlichen Änderungen. Im Einzelnen werden folgende Änderungen hervorgehoben: 1. Eine Haftpflichtversicherung wird nicht gefordert. 2. Wie bereits in der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß 2023/S 159-505409 angeführt, wurde die Vereinbarung für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Ausgehend vom Ergebnis im Verfahren 2023/S 108-339098 und nach Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachungen gemäß 2023/S 159-505409 und OJ S 169/2024 30/08/2024 und der nach Ablauf der 10- tägigen Stillhaltefrist veröffentlichten Ex-post Bekanntgaben, wird gegenständlich die Inanspruchnahme der dritten optionalen Verlängerung der Vereinbarung mit dem Unternehmen gemäß Punkt V. bekanntgegeben. Die Angabe des Wertes "1" in dieser Bekanntmachung unter Punkt VI.4 ergibt sich daher, dass der Auftraggeber die Geschäftsinteressen des Kooperationspartners, wie in der der Ex-ante Transparenzbekanntmachung erläutert, schützen muss. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der gegenständlichen Kooperationsvereinbarung keine Zahlung des Auftraggebers an den Kooperationspartner. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Austausch von wechselseitigen Leistungen. Nähere Informationen: vergabe@terzaki.at
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0158
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0158
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Titel: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/09/2023
8. Organisationen
8.1.
ORG-3857
Offizielle Bezeichnung: Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Registrierungsnummer: 9110025685708
Postanschrift: Radetzkystraße 2
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Kontaktperson: TERZAKI & Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki, 1090 Wien
Telefon: +43 13695978
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7221
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 160149
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7745
Offizielle Bezeichnung: KRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Registrierungsnummer: 9110015059113
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1190
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 5 7060 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0158
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3792f952-0684-49cf-9912-cb7dc27cd54e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2026 11:39:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 453079-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2026