453079-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes – Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
OJ S 125/2026 02/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRepublik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
E-Mailvergabe@terzaki.at
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
BeschreibungVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Kennung des Verfahrens73886112-bbcc-4d45-b820-bac9a68df958
Interne Kennung249417
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92400000 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0158
TitelVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
BeschreibungVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Interne Kennung249417
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92400000 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns07/09/2023
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste ErwerberDer Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass es sich gegenständlich um eine Vereinbarung analog zu dem Modell einer Rahmenvereinbarung gemäß § 151 BVergG 2018 handelt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, weil er die Erschaffung oder den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung zum Ziel hat
Sonstige BegründungAm 2. Juni 2023 hat der Auftraggeber ein EU-weites Verfahren gemäß § 151 BVergG 2018 eingeleitet, welches ergebnislos geblieben ist, da keine Angebote eingereicht wurden. Fragen zum Vergabeverfahren wurden nicht gestellt. Der Auftraggeber hat zusätzlich versucht Interessenten auf die laufende Ausschreibung aufmerksam zu machen. Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Medienpartnerschaft. Der Auftraggeber benötigt weiterhin den Einsatz eines Medienpartners, der spezifische Medienleistungen erbringen soll, um den Tag des Sports, beginnend mit dem Event am 23.09.2023 in Wien und fortsetzend für die gesamte Dauer der Vereinbarung, für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport mit einer breiten Reichweite medial darzustellen und der Bevölkerung informativ näher zu bringen. Die abgeschlossene Medienpartnerschaft ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers und hat eine Dauer von einem Jahr betroffen. Der Auftraggeber hat sich ausdrücklich vorbehalten die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Mit gegenständlicher Bekanntmachung wird folglich die dritte optionale Verlängerung bekanntgegeben. Der Auftraggeber hatte bereits den maximalen Anspruch der Transparenzeinhaltung mit der Verfahrenseinleitung durch die Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß OJ S 159/2023 21/08/2023 und OJ S 169/2024 30/08/2024 erfüllt. Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass die Verhandlungsgespräche mit dem Auftragnehmer abgeschlossen sind und der Auftrag erteilt wurde. Das Verhandlungsergebnis ist in das Dokument der Vereinbarung eingeflossen. Basierend auf den Inhalten der Ausschreibung gemäß 2023/S 108-339098 konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, welches die Inhalte der ursprünglich ausgeschriebenen Vereinbarung überwiegend berücksichtigt. Sofern Änderungen stattgefunden haben, handelt es sich dabei um keine wesentlichen Änderungen. Im Einzelnen werden folgende Änderungen hervorgehoben: 1. Eine Haftpflichtversicherung wird nicht gefordert. 2. Wie bereits in der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß 2023/S 159-505409 angeführt, wurde die Vereinbarung für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Ausgehend vom Ergebnis im Verfahren 2023/S 108-339098 und nach Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachungen gemäß 2023/S 159-505409 und OJ S 169/2024 30/08/2024 und der nach Ablauf der 10- tägigen Stillhaltefrist veröffentlichten Ex-post Bekanntgaben, wird gegenständlich die Inanspruchnahme der dritten optionalen Verlängerung der Vereinbarung mit dem Unternehmen gemäß Punkt V. bekanntgegeben. Die Angabe des Wertes "1" in dieser Bekanntmachung unter Punkt VI.4 ergibt sich daher, dass der Auftraggeber die Geschäftsinteressen des Kooperationspartners, wie in der der Ex-ante Transparenzbekanntmachung erläutert, schützen muss. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der gegenständlichen Kooperationsvereinbarung keine Zahlung des Auftraggebers an den Kooperationspartner. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Austausch von wechselseitigen Leistungen. Nähere Informationen: vergabe@terzaki.at
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0158
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Angebot
Kennung des AngebotsVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0158
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
TitelVergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Datum der Auswahl des Gewinners07/09/2023
8. Organisationen
8.1.
ORG-3857
Offizielle BezeichnungRepublik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Registrierungsnummer9110025685708
PostanschriftRadetzkystraße 2
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
KontaktpersonTERZAKI & Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki, 1090 Wien
E-Mailvergabe@terzaki.at
Telefon+43 13695978
Internetadressehttps://bmwkms.gv.at
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7221
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer9110008059823
PostanschriftErdbergstraße 192-196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+43 160149
Internetadressehttps://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7745
Offizielle BezeichnungKRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Registrierungsnummer9110015059113
StadtWien
Postleitzahl1190
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Mailoffice@krone.at
Telefon+43 5 7060 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0158
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3792f952-0684-49cf-9912-cb7dc27cd54e  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/07/2026 11:39:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung453079-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe125/2026
Datum der Veröffentlichung02/07/2026