Die Telekommunikation zählt zu den sog. Kritischen Infrastrukturen. Es bestehen daher äußerst dringliche, zwingende Gründe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge, die eine kurzfristige Vergabe erforderlich machen. Die Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung bzw. Leistung kann nicht im geplanten zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden. Eine Ausschreibung für Telekommunikationsanlagen kann aufgrund der dafür vorgesehenen vergaberechtlichen Fristen und der Planungsdauer für Anschlussmigrationen auch nicht in der für die sofortige Ablösung durch einen anderen Netz- und Dienstbetreiber benötigten Kurzfristigkeit erfolgen.