Laut § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV kann ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag daher nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Im vorliegenden Fall verhindern folgende technische Gründe den Wettbewerb:
1. Eine Systemkompatibilität mit anderen Tetra - Endgeräten aufgrund unterschiedlicher Steckverbindungen und Anschlüssen, unterschiedlichen Versorgungs- und Spannungswerten und eigenen Programmierumgebungen ist nicht gegeben. Dieses gilt gleichermaßen auch für das verwendete gerätenahe Zubehör und die zu nutzenden Akkus.
2. Stark abweichende und unterschiedliche Programmieroptionen, wie auch die Nutzung der jeweiligen unterschiedlichen Programmierumgebungen lassen eine übergreifende Nutzung nicht zu, sondern sind vollumfänglich abhängig von jeweiligen System.
3. Grundsätzlich sind zudem sämtliche Systemkabel und System - Steckverbindungen bei einem Herstellerwechsel auszutauschen (Fahrzeuge, Gebäude Verkabelungen für Verbindungen und Antennen), Systemstromanschlüsse und Programmierkabel.
4. In Abhängigkeit von den Endgeräteleistungsmerkmalen wurden die faktischen Umsetzungen unter Echtbetriebsbedingungen angepasst und laufend optimiert, so dass ein wirksames Miteinander aller Digitalfunkbeteiligten praxisgerecht umgesetzt wurde. Auch dieser Bereich müsste komplett verändert werden, da die vorhandenen Systeme aufgrund unterschiedlicher hard- und softwaremäßiger Ausstattungen differierende Leistungsverhalten zeigen.