Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) zur Überlassung an die Mitarbeitenden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Neben der Auftraggeberin sind auch deren Tochtergesellschaften - die AOK PLUS Service GmbH und die Laurat GmbH - berechtigt, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Für diese Tochtergesellschaften der Auftraggeberin handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Fahrradleasing soll den Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages angeboten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt, dass während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 700 Mitarbeitende der AOK PLUS das Fahrradleasing-Angebot nutzen werden. Die Auftraggeberin geht weiter davon aus, dass ca. 27 Mitarbeitende der AOK PLUS Service GmbH und ca. 2 Mitarbeitende der Laurat GmbH - sofern diese von ihrem Abrufrecht Gebrauch machen - das Fahrradleasing-Angebot nutzen werden. Jedem Mitarbeitenden wird jeweils nur ein Fahrrad je Einzelleasing-Vertrag überlassen. Die Mengenangaben dienen ausschließlich der Orientierung und Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können. Die angegebenen Mengen können insbesondere im Zusammenhang mit der Höhe des von der Auftraggeberin als Arbeitgeberin gewährten Zuschusses zum Fahrradleasing schwanken. Grundsätzlich sieht der für die Auftraggeberin zur Anwendung kommende TV Fahrradleasing zwar vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Fahrradleasing gewährt. Die Höhe des Zuschusses kann während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jedoch variieren. Die abrufberechtigten Tochtergesellschaften der AOK PLUS werden sich voraussichtlich an der für die Mitarbeitenden der AOK PLUS geltenden Zuschussregelung orientieren. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 5.000 Fahrräder. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.