Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
-Gemeinden,
-Gemeindeverbände,
-andere Gebietskörperschaften,
-privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2021.
Die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung enden spätestens zum 31.12.2024.
Es gibt keine Abrufgarantie, keine Mindestabrufmenge und keine Höchstabrufmenge. Bei Abschluss des Vertrags wie auch bei Bekanntmachung des Auftrags bestand das Vertragsziel darin, ein hessenweites flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Insofern wurde prognostiziert, dass ca. 7.103 WLAN-Hotspots errichtet würden. Den teilnehmenden Unternehmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens eine ansonsten unverbindliche Anzahl von 4.000 WLAN-Hotspots als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben.