Zusätzliche Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
angebotenen Leistungen und haben in den Bewerbungsunterlagen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das gesamte Vergabeverfahren zu benennen.
Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind von der Bietergemeinschaft die Formulare KCLWV04 und KCLW-V05 auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit von etwaigen Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III 1.1, 1.2, 1.3) in Bezug auf alle beteiligten Bieter vorzulegen und die Aufgabenverteilung exakt auszuweisen.
Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular KCLW-V04 auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen.
Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen.
Gleiches gilt, sofern der Umfang des Einsatzes des/r Drittunternehmen/s wesentliche Teile der Leistung ausmacht. In jedem Fall ist das ausgefüllte Formular KCLW-V05 vorzulegen. Mit diesem Formular wird der Nachweis erbracht, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der Drittunternehmen/s für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/ s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.