Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption, die Einrichtung und der Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle im Werra-Meißner-Kreis. Die Erziehungsberatung ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe gem. §§ 27, 28 SGB VIII. Gesetzliche Grundlagen für die Aufgabenerledigung sind §§ 8 (3), 8 a, 16 (2), 17, 18, 36a (2), 37 (2), 41, 86, 91, 98ff SGB VIII. Der Zugang zur Erziehungsberatung ist niedrigschwellig zu gestalten und bedarf keiner Antragstellung. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Mitarbeiter, die mit der Erziehungsberatung beauftragt sind, unterliegen der Schweigepflicht. Bei der Aufgabenerledigung finden die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII (§§ 61 ff) Anwendung. Die genaue Aufgabenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden, welche zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.