Beschreibung der Beschaffung
Auf der Basis einer vorliegenden Untersuchung mit Ergebnissen des Projektes Mobiles Münsterland wird in einem Bearbeitungszeitraum bis Ende 2024 die detaillierte und umsetzungsorientierte Weiterentwicklung des im MML-Gutachten entwickelten ÖPNV-Zielnetz 2030+ (auch als "starke Achsen bezeichnet") angegangen. Hierzu gehört die planerische Verknüpfung der Bus- und Bahnnetze miteinander und die Festlegung der Betriebszeiten, Takte und Anschlussverbindungen sowie die daraus abzuleitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Potentialanalyse, die auch für die Planungen zur S-Bahn Münsterland von verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Auch die aktuellen weiterführenden Überlegungen zur Entwicklung des ÖPNV-Angebotes im Münsterland werden berücksichtigt.
Die Gutachterleistung umfasst unter anderem eine Grob- und Detailplanung für folgende Aufgaben:
- Festlegung der Linienführung und des Taktes sowie der Betriebszeiten, Erarbeitung von Planungsalternativen.
- Erarbeitung eines Fahrplanrasters bzw. von Fahrplänen für die MML-Maßnahmen des Zielnetzes 2030+ sowie der Fahrzeugumläufe, Erarbeitung von Planungsalternativen,
- Berücksichtigung und Priorisierung der Verknüpfungen Bus/Bus und Bus/Schiene,
- Ermittlung der Wirtschaftlichkeit/Kosten,
- Fahrgastpotentialabschätzung für die MML-Maßnahmen (nur ÖPNV) - die Potentialabschätzung wird für die entsprechende Berechnung im SPNV benötigt.
- Vorschläge für Zwischenkonzepte bis zur Anpassung an die SPNV-Maßnahmen.
Erwartet wird, dass mehrere Planungsvarianten erarbeitet, bewertet und präsentiert werden.
Insgesamt sind drei Planungspakete mit Grob- und Feinplanungen in unterschiedlichen Planungsräumen und mit unterschiedlichen zeitlichen Fristen zu bearbeiten. Im ersten Paket werden Linienbündel im Kreis Warendorf und Kreis Borken beplant. Die Planung soll bis November 2022 erfolgen. Das zweite Paket umfasst die Linienbündel im Kreis Coesfeld und im Kreis Steinfurt mit einem Planungsende im ersten Quartal 2023. Das dritte Planungspaket umfasst die übrigen relevanten Linienbündel. Die Planungen hierzu sollen im 3. Quartal 2023 vorliegen. Darüber hinaus umfasst die Gutachterleistung die Begleitung der politischen Beschlussfassung nach der Beplanung der Maßnahmen. Die Aufteilung in Planungspakete orientiert sich an der Betriebsaufnahme der Linienbündel bzw. an den übergeordneten Maßnahmen sowie an die dafür erforderlichen planerischen und rechtlichen Vorlaufzeiten.