45432-2023 - ErgebnisDeutschland-Munster: Abfallverbrennungsöfen
OJ S 17/2023 24/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GEKA mbH
Postanschrift: Humboldtstraße 110
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GEKA mbH
E-Mail: vergabestelle@geka-munster.de
Telefon: +49 5192964-0
Fax: +49 5192964-249
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung eines Sprengofens mit Rauchgaswäsche
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42320000 Abfallverbrennungsöfen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche bestehend aus: heisser Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme.
Der Sprengofen muss eine Detonationskammer zur Entsorgung/Vernichtung von konventioneller Munition und Explosivstoffen aller Art besitzen. Die Detonationskammer ist für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 10 700 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Hauptort der Ausführung: Humboldtstraße 110, D-29633 Munster
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche bestehend aus den Hauptkomponenten: heisser Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme.
Bei dem Sprengofen handelt es sich um eine Detonationskammer zur Entsorgung/Vernichtung von konventioneller Munition und Explosivstoffen aller Art. Die Detonationskammer muss für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher sein. Die Umsetzung der Explosivstoffe erfolgt aufgrund der Erhitzung der Detonationskammer auf ein Temperaturfenster von 400 bis 500 °C. Der Explosivstoff muss nicht durch andere Explosivstoffe initiiert werden, sondern die Reaktion wird lediglich durch die Wärmezufuhr ausgelöst. Bei diesem Sprengofen müssen die Detonationskammer und die dazugehörigen Komponenten der Rauchgasreinigung alle aufeinander abgestimmt werden. Es muss ein funktionaler Zusammenhang zwischen allen Komponenten bestehen. Der Sprengofen muss als Ganzes alle in Deutschland für diese Art von Anlagen geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen erfüllen.
Der 2. Sprengofen wird inkl. Wetterschutz in das bestehende Gebäude vom ersten Sprengofen integriert. Hierbei wird der vorhandene Beladeraum, die Ammoniak-, die Druckluft- und die Heizölversorgung sowie das Schrotthandling für beide Anlagen genutzt. Ebenso wird die vorhandene Infrastruktur wie Wasser, Strom, die Zuwegung und die Lagerorte für Explosivstoffe der vorhandenen Anlage genutzt. Die verwendete Technik muss mit den vorhandenen System kompatibel sein.
Der Hersteller soll für den Einbau, Aufbau und die Inbetriebnahme Unterstützung stellen. Wartung und Service gehören nicht zum Lieferumfang.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Gem. § 17 (5) VgV: Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten an die vom öffentlichen Auftraggeber ausgewählten Unternehmen. Aus technischen Gründen gibt es nur einen eingeschränkten Bieterkreis. Die Detonationskammer muss für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher sein und den Vorgang durch eine Erhitzung von 400 bis 500 °C auslösen. Zudem ist die heiße Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme gefordert. Die verwendete Technik muss mit den vorhandenen System kompatibel sein, da diverse technische Anschlüsse und Infrastruktur zusammen genutzt werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 934355
Bezeichnung des Auftrags:
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dynasafe Demil Systems AB
Postanschrift: Gammelbackavägen 8
Ort: Karlskoga
NUTS-Code: SE124 Örebro län
Postleitzahl: 691 80
Land: Schweden
E-Mail: order@dynasafe.com
Telefon: +46 586771270
Internet-Adresse: www.dynasafe.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 700 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/01/2023