454443-2022 - ErgebnisDeutschland-Loßburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 159/2022 19/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Loßburg
Postanschrift: Hauptstr. 50
Ort: Loßburg
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Loßburg und kohler grohe architekten, Kontakt: Sabine Heinrichs
E-Mail: sabine.heinrichs@kohlergrohe.de
Telefon: +49 711/7696393-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lossburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VgV Fachplanung TGA Elektro - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Loßburg (7.500 Einwohner) im Nordschwarzwald beabsichtigt den Ersatzneubau einer bestehenden Sporthalle, sowie die Generalsanierung mit Erweiterung des darunterliegenden Hallenbads. Die bestehende Turn- und Festhalle, sowie das bestehende Hallenbad liegen mitten im Bildungszentrum Loßburg, am westlichen Ortsrand nahe der Wald- und Wiesenflächen. Da sich die Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand befinden und zu klein für einen zeitgemäßen Sport- und Schwimmbetrieb geworden sind, soll die Turn- und Festhalle durch eine DIN-gerechte Drei-Feld-Sporthalle auf dem Gelände ersetzt werden. Das Hallenbad, das sich unter der bisherigen Sporthalle in einem Hanggeschoss befindet, soll generalsaniert und erweitert werden, dabei ist die Erschließung neu zu ordnen.
Hierzu hat die Gemeinde Loßburg 2021 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Die Objektplanung wird von Bär, Stadelmann, Stöcker, Nürnberg realisiert, für die Freianlagen werden jetter Landschaftsarchitekten,Stuttgart, beauftragt.
Zusätzlich sollte im Zuge des Wettbewerbs in einem städtebaulichen Ideenteil untersucht werden, inwiefern das Schulareal im östlichen Bereich weiterentwickelt werden kann. Die Erweiterung der Grundschule um einen 4. Klassenzug, sowie ein Kinderhort sind an dieser Stelle neu zu planen. Die Turnhalle der Grundschule, sowie der benachbarte Schuppen können hierfür zurück gebaut werden. Der Ideenteil ist jedoch nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Für den Ersatzneubau der Sporthalle und die Generalsanierung des Hallenbades werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA HLS und Schwimmbadtechnik sowie TGA Elektro mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 25.05.2022 statt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Hauptort der Ausführung: Loßburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA HLS und Schwimmbadtechnik ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
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Das Hallenbad (Baujahr 1970) soll als DIN-konformes Schwimmbad weiterentwickelt, saniert und umstrukturiert werden. Die Schwimmhalle steht im Regelbetrieb für Schulsportunterricht, Vereinssport sowie für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung. Neben der Neustrukturierung des Grundrisses soll auch eine barrierefreie Nutzung ermöglicht und das Gebäude energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Das bestehende Schwimmbecken hat ein Beckenmaß von 25 x 10 m, mit 4 Bahnen und 4 Startsockeln bei 1,80 m Wassertiefe. Aufgrund der hohen Wartungskosten und der oft auftretenden Nutzungskonflikte, soll der in einem Teilbereich des Beckens bestehende Hubboden rückgebaut und der Nichtschwimmerbereich mit 1,35m Tiefe in einem neuen Becken realisiert werden. Der bestehende Saunabereich soll zu Gunsten eines neu zu planenden Kinderbeckenbereichs mit 0,3m Wassertiefe entfallen.
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Das für den Ersatzneubau der 3-Feld-Sporthalle vorgesehene Grundstück ist der am westlichen Randbereich des Schulgeländes angesiedelte Sportplatz. Die Halle wird im Regelbetrieb für den Schulsportunterricht genutzt. Außerdem wird die Sporthalle für unterschiedliche schulische Veranstaltungen sowie für den Vereinssport und außerschulischen Sportveranstaltungen genutzt. Die Halle wird als reine Sporthalle ausgewiesen, in der nur wenige größere Veranstaltungen im Jahr stattfinden. Damit Einzelveranstaltungen möglich sind, müssen die Vorgaben aus der VstättVO zur Ausführung und Bemessung der Rettungswege sowie zur Ausbildung tragender und aussteifender Bauteile eingehalten werden. Die tragenden Bauteile der Sporthalle sind in Stahlbeton geplant, alternativ soll die Möglichkeit einer Holz- bzw. Holz-Hybrid Konstruktion untersucht werden.
In der Sporthalle finden auch Veranstaltungen statt. Zur Versorgung der Besucher wird eine Ausgabeküche vorgesehen. Die Küchenplanung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung Fachplanung TGA HLS.
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Kostenschätzung:
Neubau Sporthalle 6,3 Mio € netto KG 300+400,
Generalsanierung Hallenbad 6,3 Mio € netto KG 300+400 .
Summe NUF Schwimmhallenbereich 1.205m²,
Summe NUF Sporthallenbereich 2.161m² .
Für das Projekt sollen Fördermittel (Programm für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung, Förderung kommunaler Sportstättenbau) beantragt werden.
Die Gemeinde beabsichtigt die Planung der Sporthalle und des Schwimmbads zeitgleich, die Realisierung jedoch bauabschnittsweise vorzunehmen. Der Neubau der Sporthalle soll im ersten Bauabschnitt realisiert werden.
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Energiebedarfsdeckung:
Energieversorgung über Fernwärmenetz (Primärenergiefaktor fp = 0,42): technische Anlagen sind im Schulgebäude untergebracht und versorgen neben der bestehenden Sport- und Schwimmhalle auch die Grundschule mit ihrer Turnhalle.
Mindestanforderungen an eine möglichst CO2- neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.
Nachhaltigkeit:
Das Gebäude soll möglichst aus nachwachsenden Rohstoffen, bzw. rezyklierten mineralischen Baustoffen oder als anderweitig nachhaltige Konstruktion vorgeschlagen werden. Auf eine materialgerechte und damit wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Eine Photovoltaikanlage wäre wünschenswert.
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Die Gemeinde Loßburg begrüßt die Unterstützung der „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 25.05.2022.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-089215
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung TGA Elektro
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/08/2022