Kurze Beschreibung
Gestellung von bemannten Ladekranfahrzeugen zum Einsammeln und Transportieren von losem Laub (Laubhaufen - AVV-Nr. 20 02 01), Straßenkehricht (Kehrichthaufen - AVV-Nr. 20 03 03) und Schneehaufen aus dem Berliner Stadtgebiet.
Die Ausführung der Leistungen ist jeweils im Zeitraum vom 15. September bis 31. März zu erbringen sowie im Ausnahme- und Bedarfsfall im Monat April.
Für den Zeitraum Oktober bis Dezember wird überwiegend loses Laub (AVV-Nr. 20 02 01) eingesammelt und transportiert. Dieser Zeitraum gilt als Spitzenzeit, wo die größte Anzahl an Fahrzeuge benötigt wird.
Für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen (AVV-Nr. 20 02 01 und 20 03 03) werden ca. 7.100 Std./Jahr und für Schneehaufen ca. 500 Std./Jahr, zzgl. 30 % Hängerzuschlag benötigt.