Aufgrund der Ausnahmesituation (Vierte Corona-Welle) bestand außergewöhnliche Dringlichkeit und ein sofortiger Handlungsbedarf. Es galt weitere Beeinträchtigungen des Rechtsgutes „Leib und Leben“ so gut es geht zu verhindern.
Ebenso war das Ziel, Inzidenzwert und Hospitalisierungsrate deutlich zu senken. Es war daher geboten, Neuinfektionen zeitnah aufzudecken und nicht geimpften Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Einhaltung der verschärften Corona-Bestimmungen zu geben.
Nachdem kurz vor der Maßnahme von übergeordneter Stelle noch eine Schließung von Testzentren und Herunterfahren von Testkapazitäten vorgegeben wurde, zuletzt sogar von politischer Seite ein „Freedom Day“ gefordert wurde, war die aktuelle Entwicklung für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge nicht annähernd vorherzusehen. Um die erforderlichen Testkapazitäten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu können, verblieb unter dem Eindruck der sich verschärfenden Gefährdungslage keine Zeit für ein langwieriges Ausschreibungsverfahren.
Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 v. 19.03.2020 (Az.: 20601/000#003) konnte eine Vergabe unter erleichterten Bedingung erfolgen. Die für sog. Dringlichkeitsvergaben getroffenen Festlegungen wurden mit Rundschreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 24.11.2020 (Az.: B3-1512-30-106) nochmals bestätigt. Weder für Vergaben im Unterschwellenbereich noch für Vergaben im Oberschwellenbereich sollen hierbei bestimmte Form- oder Fristvorgaben gelten.