454581-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: Werbedienste
OJ S 159/2022 19/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bho-legal.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_12_22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79341000 Werbedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst:
a. Die zu erbringende Leistung besteht in der Übernahme der
Logistikleistungen zur geplanten Großflächenplakatierung zum
Infektionsschutz im Jahr 2022 mit dem FAW im Umfang von 30.000
Citylightplakaten (CLP plano) und 22.000 Großflächenplakaten (18/1 gefalzt
und gemappt).
b. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Lagereingang
- Konfektionierung
- Ausgabe der Plakate an die Plakatierer
- Anfahrt zum Werbeträger
- Plakataushang
- Verwaltung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,10 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrags ist die Übernahme der Logistikleistungen für die Bestückung der Werbeträger/Plakatflächen (Lagereingang, Konfektionierung, Ausgabe an die Plaka-tierer, Anfahrt zum Werbeträger, Plakataushang, Verwaltung) zur geplanten Großflächen-plakatierung zum Infektionsschutz im Jahr 2022 (30.000 Citylightplakate und 22.000 Großflächenplakate) mit dem FAW.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Für die ausgeschriebene Leistung kommt aufgrund technischer Besonderheiten nur
ein Bieter in Betracht. Bei Logistikleistungen hat nur ein Bieter den Zugang zu 90 %
der Werbeflächen deutschlandweit. Vorliegend handelt es sich um eine
deutschlandweite Plakatieraktion, sodass nur dieser eine Bieter diese ausführen
kann. Auch durch die Beauftragung mehrerer kleinerer Unternehmen könnte nicht
deutschlandweit in dem geplanten Umfang plakatiert werden. Aufgrund dessen ist
nur der eine Bieter in der Lage, den Auftrag technisch auszuführen. Die Eignung des
Bieters ist im Vorfeld geprüft und bejaht worden.
Auch die Beauftragung von Media- und Logistikunternehmen einzeln kommt nicht
in Betracht, da die Medialeistungen nur gemeinsam mit der Logistikleitung bei dem
gleichen Bieter gebucht und realisiert werden kann. Reine Logistikanbieter mit
bundesweiter Ausrichtung außerhalt der Branchenstruktur gibt es nicht
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_RV_12_22
Bezeichnung des Auftrags:
Logistikleistung zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Out-of-Home Research & Services GmbH
Ort: Frankfurt a. M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,10 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/08/2022