Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch die Lage der Schwarzmilan-Horste im Bereich des Gleisdreieckes wird empfohlen, die Bauzeiten an die Brutzeiten der
Vögel anzupassen, so dass diese durch die geplanten Baumaßnahmen nicht gestört werden. Die Horste sollen daher in den
Jahren vor dem Beginn der Baumaßnahme auf Besatz kontrolliert werden
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt und den Leistungsstand der Planung eingewiesen werden. Dies würde Mehrkosten und
Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. Zudem sind dem bereits gebundenen AN die Horste bereits vertraut, da diese im
Rahmen der Kartierungsarbeiten aufgenommen wurden.