454852-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
OJ S 174/2021 08/09/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Birgit Brauer
E-Mail: birgit.brauer@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120924040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34921
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/02/2020 Ende: 01/06/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 042-100386

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI34921
Bezeichnung des Auftrags:
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/02/2020 Ende: 01/06/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 4 Aufweitung der Machbarkeitsuntersuchung auf das Stadtgebiet Mannheim gemäß der Planungsmethodik des Hauptvertrags
Nachtrag 5 Artenschutzbeitrag: Durchführung erforderlicher Kartierungen - Erweiterung auf der linken Rheinseite, gemäß faunistischer Planungsraumanalyse und abgestimmtem Kartierkonzept
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nachtrag 4 Bei dem Planungsauftrag zur Trassenfindung und Ermitteln einer Vorzugsvariante zur Antragstrasse zum Raumordnungs-verfahren handelt es sich um eine gutachterliche Bewertung die aus einer Hand zu erfolgen hat. Grundlagen, Methodik und Bewertung haben einheitlich und in sich schlüssig unstrittig zu erfolgen. Die Infragetellung der gutachterlichen Wirkung des Planungsverfahrens und seiner Methodik bei einer Aufsplittung würde deren Integrität in Frage stellen und den Planungsprozess obsolet darstellen.
Nachtrag 5 Es besteht ein bindender Zusammenhang zwischen den bereits beauftragten Kartierungen der rechten Rheinseite und denen der linken Rheinseite. Für eine gutachterliche Bewertung des Gesamtraumes aus artenschutzfachlicher Sicht ist es zwingend erforderlich, dass die Kartierleistung gesamtheitlich aus einer Hand erfolgt, mit einem in sich abgestimmten zeitlichen Ablauf, einheitlicher Vorgehensweise im Detail sowie einem zusammenfassenden Gesamtbericht. Die Infragestellung der Notwendigkeit der zusätzlichen Kartierleistungen würde die Generierung einer vergleichbaren Datengrundlage zum Vorkommen planungsrelevanter Arten für den gesamten Suchraum verhindern und damit den Planungsprozess obsolet darstellen.
VII.2.3.
Preiserhöhung