454863-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
OJ S 174/2021 08/09/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nicole Mies
E-Mail: Nicole.Mies@deutschebahn.com
Telefon: +49 20330173426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SIPO - ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen - BA 4B - PFA 3.1 - EU
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47500
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
- 7.030 h Sicherungsaufsichtskraft
- 2.635 h Sicherungsposten
- 34.800 m Feste Absperrung
- 11.850 m ATWS kombiniert mit Fester Absperrung
- Signalisierung
- 787 h Bahnerdungsberechtigter
- 250 h Schaltantragsteller
- 2.020 h Bahnübergangsposten
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/11/2020 Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 212-520151

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI47500
Bezeichnung des Auftrags:
SIPO - ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen - BA 4B - PFA 3.1 - EU
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
14/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1. bis III.1.4., III.2.2. und VI.3. geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1. bis III.1.4, III.2.2. und VI.3. geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und
bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden
ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne
§ 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit
besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering &Consulting
2. Zetcon Ingenieure
3. Büro Drecker - Umweltplanung
4. DB Kommunikationstechnik
5. Thomas+Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH
6. Sweco GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber
unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für
den Fall, dass der AG aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht
erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1,
abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/vero
effentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__
blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung
von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag
entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und
Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Hauptort der Ausführung: Kleve
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
- 7.030 h Sicherungsaufsichtskraft
- 2.635 h Sicherungsposten
- 34.800 m Feste Absperrung
- 11.850 m ATWS kombiniert mit Fester Absperrung
- Signalisierung
- 787 h Bahnerdungsberechtigter
- 250 h Schaltantragsteller
- 2.020 h Bahnübergangsposten
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/11/2020 Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Mehrkosten- Nebenleistungen und Signale (3)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ca 63% der Nachtragsleistung beziehen sich auf Nebenkosten für die Sicherungsposten sowie den Schaltantragsteller. Diese
Positionen können nicht an eine andere Firma vergeben werden, da die Stunden für die diese Nebenkosten ausgezahlt werden,
bereits bei der Arge beauftragt sind. Die restlichen 27% des Nachtrages beziehen sich auf zusätzlich benötigte Signale. Da bei
LF-Signalen die einzelnen Signale kompatibel sein müssen und auch in einem Satz aufgebaut werden müssen, kann nur die Arge
diese Leistungen übernehemen. Da sie auch hier schon für eine Teilleistung beauftragt ist.
VII.2.3.
Preiserhöhung