Kurze Beschreibung
Die VHH beabsichtigt, einen Teil ihrer Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes im Gesamtumfang von etwa 257 Tsd. Verrechnungskilometer pro Jahr an Nachunternehmer zu vergeben.
Die Laufzeit der Verträge wird etwa drei Jahre betragen, es besteht seitens der VHH die Option um die maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Diese Vertragsverlängerungen werden als unverbindliche Höchstabnahmemenge benannt, ohne dass insoweit eine Abnahmeverpflichtung besteht. Die Auftraggeberin ist ferner nicht verpflichtet, im Falle einer Vertragsverlängerung die vollumfängliche Leistung zu beauftragen.
Die Leistungen können sich bis zur Betriebsaufnahme in Art (Gebiet, Linien, Linienwege etc.) und Umfang ändern.
Es gilt das Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) des HVV mit Großbereichsstandard für den Straßenverkehr. Weitergehende Qualitätsstandards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der bezuschlagte Auftragnehmer hat auf Grund der Vertragslaufzeit und der notwendigen Flexibilität bei dieser Vergabe die erforderlichen Fahrzeuge bei der Auftraggeberin VHH anzumieten. Die entsprechenden Anforderungen, Bestimmungen und Preise sind im jeweiligen KOM-Mietvertrag (Teil B) festgelegt.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung mitsamt Vertrag (Teil B) verwiesen.