455449-2025 - Ergebnis
Deutschland – Patienten-Fernüberwachungssystem – Patientenmonitoring
OJ S 132/2025 14/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen - Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
E-Mailg3.vergabestelle@med.ovgu.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPatientenmonitoring
BeschreibungDas Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (folgend auch als „AG“ oder „UKMD“ abgekürzt) ist überwiegend mit vernetzter Patientenüberwachungstechnik vom Typ „IntelliVue“ der Fa. Philips (im folgenden „Philips“ abgekürzt) ausgestattet. So verfügen bereits sechs Intensivstationen, drei IMC-Stationen, die ZNA, die Dialyse, die Kinderklinik, die KAIT und diverse Normalstationen über die benannte Patientenüberwachungs-technik. Zusätzlich wurde im Klinikum ein Datenbankserver von der Fa. Philips installiert, der die Zentralen der vorhandenen Philips-Monitoring-Anlagen miteinander vernetzt Das UKMD beabsichtigt nun, die bestehende Gerätelandschaft des Patientenmonitorings an den neusten Stand der Technik anzupassen. Hierzu sollen die bestehenden Patientenmonitore „IntelliVue X2“ des Herstellers Philips teilweise erneuert werden und in diesem Zuge die tech-nisch fortgeschrittenen Geräte des Typs „IntelliVue X3“ beschafft werden. Hintergrund ist, dass die derzeit genutzten Geräte „IntelliVue X2“ zum Jahresende 2025 teilweise ihren „End of Ser-vice-Life“-Status erreichen. Die derzeit in Betrieb befindlichen Monitore des Typs IntelliVue X2 weisen aufgrund ihrer bereits zehnjährigen Nutzdauer außerdem hohe Instandhaltungskosten auf. Die durch das UKMD durchgeführte Marktbeobachtung und der in diesem Zusammenhang erfolgte Vergleich mit weiteren, theoretisch in Betracht kommenden Unternehmen hat gezeigt, dass lediglich das Produkt „IntelliVue X3“ von Philips die Anforderungen des UKMD vollständig erfüllt. Die gesamte Patienten-Monitoring-Infrastruktur des UKMD ist fast vollständig auf Philips-Komponenten ausgelegt. Dadurch wird derzeit eine nahtlose Kompatibilität zwischen den Geräten garantiert und so die Funktionalität des Philips-Systems maximiert. Da das Monitoring-System physikalisch getrennt und als Support-Netzwerk eingerichtet ist, stellt nur Philips die notwendige Expertise bereit, um diese Struktur zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Die Patienten-Monitoring-Daten werden auf speziellen Philips-eigenen Servern gespeichert, die hierfür maßgeschneiderte Anwendungen und Datenbanken verwenden. Die Einbindung von Geräten oder In-formationszentralen anderer Hersteller ist technisch nicht möglich, da die Systeme auf proprietären Schnittstellen und Übertragungsprotokollen beruhen, die nur Philips vollständig beherrscht. Somit wird die kontinuierliche und sichere Speicherung und Nutzung der Patientendaten durch die schnittstellenarme Infrastruktur gewährleistet. Nur die Monitore der Firma Philips können mit den vorhandenen Zentralen der Firma Philips kommunizieren. Außerdem besteht die notwendige CE-Konformität nur über diese Kommunikationskanäle.
Kennung des Verfahrens68335abe-d9bf-4ae4-8988-28e2b6a11dc5
Interne Kennung21/2025/EU/E15
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLeipziger Straße 44  
StadtMagdeburg
Postleitzahl39120
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPatientenmonitoring
BeschreibungDas Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (folgend auch als „AG“ oder „UKMD“ abgekürzt) ist überwiegend mit vernetzter Patientenüberwachungstechnik vom Typ „IntelliVue“ der Fa. Philips (im folgenden „Philips“ abgekürzt) ausgestattet. So verfügen bereits sechs Intensivstationen, drei IMC-Stationen, die ZNA, die Dialyse, die Kinderklinik, die KAIT und diverse Normalstationen über die benannte Patientenüberwachungs-technik. Zusätzlich wurde im Klinikum ein Datenbankserver von der Fa. Philips installiert, der die Zentralen der vorhandenen Philips-Monitoring-Anlagen miteinander vernetzt Das UKMD beabsichtigt nun, die bestehende Gerätelandschaft des Patientenmonitorings an den neusten Stand der Technik anzupassen. Hierzu sollen die bestehenden Patientenmonitore „IntelliVue X2“ des Herstellers Philips teilweise erneuert werden und in diesem Zuge die tech-nisch fortgeschrittenen Geräte des Typs „IntelliVue X3“ beschafft werden. Hintergrund ist, dass die derzeit genutzten Geräte „IntelliVue X2“ zum Jahresende 2025 teilweise ihren „End of Ser-vice-Life“-Status erreichen. Die derzeit in Betrieb befindlichen Monitore des Typs IntelliVue X2 weisen aufgrund ihrer bereits zehnjährigen Nutzdauer außerdem hohe Instandhaltungskosten auf. Die durch das UKMD durchgeführte Marktbeobachtung und der in diesem Zusammenhang erfolgte Vergleich mit weiteren, theoretisch in Betracht kommenden Unternehmen hat gezeigt, dass lediglich das Produkt „IntelliVue X3“ von Philips die Anforderungen des UKMD vollständig erfüllt. Die gesamte Patienten-Monitoring-Infrastruktur des UKMD ist fast vollständig auf Philips-Komponenten ausgelegt. Dadurch wird derzeit eine nahtlose Kompatibilität zwischen den Geräten garantiert und so die Funktionalität des Philips-Systems maximiert. Da das Monitoring-System physikalisch getrennt und als Support-Netzwerk eingerichtet ist, stellt nur Philips die notwendige Expertise bereit, um diese Struktur zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Die Patienten-Monitoring-Daten werden auf speziellen Philips-eigenen Servern gespeichert, die hierfür maßgeschneiderte Anwendungen und Datenbanken verwenden. Die Einbindung von Geräten oder In-formationszentralen anderer Hersteller ist technisch nicht möglich, da die Systeme auf proprietären Schnittstellen und Übertragungsprotokollen beruhen, die nur Philips vollständig beherrscht. Somit wird die kontinuierliche und sichere Speicherung und Nutzung der Patientendaten durch die schnittstellenarme Infrastruktur gewährleistet. Nur die Monitore der Firma Philips können mit den vorhandenen Zentralen der Firma Philips kommunizieren. Außerdem besteht die notwendige CE-Konformität nur über diese Kommunikationskanäle.
Interne Kennung21/2025/EU/E15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
Menge110
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLeipziger Straße 44  
StadtMagdeburg
Postleitzahl39116
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste-EU A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 A-08_Checkliste_DV_Anschluss B-03_Leistungsbeschreibung B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis 100%
Beschreibung100%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge470 895,86 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeAufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen
Sonstige BegründungNach der Regelung aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPhilips GmbH Market DACH
Angebot
Kennung des AngebotsEMEA443370-5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots470 895,86 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsEMEA443370-5
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
RegistrierungsnummerDE 811 640 443
PostanschriftLeipziger Straße 44
StadtMagdeburg
Postleitzahl39120
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailg3.vergabestelle@med.ovgu.de
Telefon+49 391-6715152
Internetadressehttp://intranet.med.ovgu.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer03455141536
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 5141529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungPhilips GmbH Market DACH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE812927597
StadtHamburg
Postleitzahl22335
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailmichel.schmidt@philips.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunged5354e0-62fa-4cdc-bc09-83df9d2ac319  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/07/2025 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung455449-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe132/2025
Datum der Veröffentlichung14/07/2025