Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe, welches nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt.
An der Rahmenvereinbarung kann sich während der Vertragslaufzeit jedes interessierte Unternehmen zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen beteiligen, sofern es nachweisen kann, dass es die unter Ziff. III.1) festgelegten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Die Rahmenvereinbarung soll dazu dienen, kurzfristig auf Ausfälle oder Auftragsspitzen im Verkehrsangebot reagieren zu können. Soweit also aufgrund von Seiten des Auftraggebers nicht zu beeinflussenden Umständen (insb. Fahrzeug- oder Fahrerausfällen) Lücken in der planmäßigen Verkehrsbedienung drohen, soll gewährleistet werden können, diese Lücken durch eine kurzfristige Fremdvergabe zu schließen. Um eine ununterbrochene Personenbeförderungsleistung im Rhein-Erft-Kreis sicherzustellen, soll die vorliegende Rahmenvereinbarung daher auch mit einer unbegrenzten Anzahl an Unternehmen geschlossen werden.
Der Vertragsbeginn kann flexibel im Rahmen der Vertragslaufzeit festgelegt werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2023. Die Verträge enden - vorbehaltlich einer Ausübung der Verlängerungsoption durch die Auftraggeberin (s. Ziff. II.2.7) - mit Ablauf des 31.08.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Zulassungsantrag
- die unterzeichnete Rahmenvereinbarung
- die vollständig ausgefüllte Personal- und Fahrzeugliste, Anlage B3 zur Rahmenvereinbarung
- das vollständig ausgefüllte Lastenheft, Anlage B4 zur Rahmenvereinbarung
- die unter Ziff. III.1) geforderten Formblätter und Unterlagen.
Die Unterlagen sind an
schuster@revg.de zu übermitteln. Nach Eingang der Unterlagen wird die Auftraggeberin die Unterlagen prüfen und die Unternehmen kurzfristig darüber informieren, ob sie zu der Rahmenvereinbarung zugelassen werden bzw. ob hinsichtlich der eingereichten Unterlagen ggf. noch Nachforderungs- oder Aufklärungsbedarf besteht.
Im Bedarfsfall werden sodann sämtliche bereits zugelassene Vertragspartner im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Vergabeverfahrens unter Fristsetzung zur Abgabe eines Angebotes für die Erbringung der benötigten Personenbeförderungsleistungen aufgefordert. Das wirtschaftlichste - d.h. preislich niedrigste - innerhalb der Angebotsfrist eingegangene Angebot erhält den Zuschlag. Einzelheiten zu dem Verfahren bei der Beauftragung finden sich in § 3 der auf der Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellten Rahmenvereinbarung.