Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Banderder ist technischer Bestandteil der Erdungsanlage des Gebäudes, ist mit der Einbringung weiterer Erdungselemente (Tiefenerder) verbunden und sollte somit vom gleichen AN ausgeführt werden. Durch die Beauftragung eines zusätzlichen ANs würden Synergieeffekte bei der Ausführung verloren gehen, was zu zeitlichem Verzug und zusätzlichen Kosten führen würde. Durch die Beschaffenheit der betrieblichen Anlage besteht Platzmangel, sodass zusätzliche Flächen zur
Baueinrichtung und zum Arbeiten, die für einen weiteren AN notwendig wären, nicht zur Verfügung stehen.