Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die Ausführung des Auftrags aufweisen und dieses anhand der nachstehend geforderten Unterlagen und Erklärungen nachweisen. Sie müssen die Mindestanforderungen – soweit in dieser Bekanntmachung angegeben – erfüllen und die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung des Auftrags erwarten lassen.
Persönliche, wirtschaftliche und Finanzielle Lage des Bewerbers:
1) Schriftliche Bestätigung (durch Eigenerklärung) der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, sonstiger Kommunikation, Vertrag und während der Abwicklung des Auftrags
2) Aktueller (nicht älter als 1 Jahr) Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung);
3) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Stufe 1: Formale Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen
Stufe 2: Prüfung auf Vorliegen eines vergaberechtlichen Ausschlussgrundes
Stufe 3: Prüfung der Eignung des Bewerbers und Erfüllung der Mindestanforderungen
Die konkreten Bestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Vergabeunterlagen, die für jeden Auftrag separat erstellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vergabe eines Auftrags unter diesem Qualifizierungssystem die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, soweit zu verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem notwendigen Aufwand für dessen Durchführung hergestellt ist. Die Auswahl der Bewerber wird in diesem Fall nach objektiven Kriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze und unter Berücksichtigung der bekannt gemachten Qualifizierungsanforderungen erfolgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
4) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung;
5) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung;
6) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Bankerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
7) Unternehmens-/Geschäftsberichte der letzten drei Jahren oder in Ermangelung dessen die Jahresfinanzberichte.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
8) Bestätigung (z. B. durch Eigenerklärung), dass das Unternehmen
— nicht zahlungsunfähig ist, sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren Verfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere keine Abreden und Verhandlungen mit anderen Unternehmen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen über Preise, getätigt hat.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
9.) Eigenerklärung, ob und ggf. welche Urteile, sonstige gerichtliche oder behördliche Entscheidungen, anhängige gerichtliche oder behördliche Verfahren oder geltend gemachte Forderungen nach seiner Kenntnis gegen das Unternehmen oder – soweit beruflich veranlasst – gegen dessen Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter im Zusammenhang mit folgenden Straftaten bestehen:
Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Untreue, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung, oder Menschenhandel.
10.) Aktuelle Auskunft (nicht älter als 1 Jahr) aus dem Gewerbezentralregister.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Zulassung ist Voraussetzung für die Qualifizierung.
12) Schriftliche Erklärung (Eigenerklärung), mit der der Teilnehmer versichert, im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung und die Qualifizierungsanforderungen abgegeben zu haben.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis von folgenden Zertifikaten:
(a) Nachweis über mit Erfolg ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren an vergleichbaren Objekten;
(b) Zertifikat als DVGW-Fachunternehmen nach DVGW GW 301;
(c) Zertifikat als Hersteller von Druckgeräten und Rohrleitungen nach AD 2000 HPO;
(d) Zertifikat als Hersteller von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2 EXC2;
(e) Angabe der eigenen Fertigungstiefe sowie Angabe der Liefer- und Leistungsteile für die Subunternehmen herangezogen werden.