Beschreibung der Beschaffung
Die Archivkartons werden zur fachgerechten Archivierung von liegend gelagertem Archivgut, wie großformatigen Zeitungen, Zeitschriften und anderem Archivgut benötigt. Die Zeitungen und Zeitschriften werden ungebunden und nicht-gefaltet eingelagert.
Die Archivkartons liegen in Regalen für Großformate. Diese sind zwischen 1.000mm und 1.200mm breit. Die Fachtiefe beträgt 600mm. Die Archivkartons sollen einen leichten Zugriff auf das Archivgut bieten, ohne dass der Karton aus dem Regal oder vom Stapel genommen werden muss.
Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 3 mm Stärke herzustellen. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Dabei ist auf die Richtung der Welle zu achten, um somit eine hohe Stabilität des Kar-tons zu gewährleisteten.
Die Farbe des Materials soll außen graublau oder grau und innen weiß sein.
Die Kartons sollen dichtschließend und stabil sein. Die Böden dürfen bei voller Belastung nicht durchhängen. Es sollen jeweils 2 Kartons übereinander gelagert werden.
Die Maßangaben geben Breite x Tiefe x Höhe als einzuhaltendes Außenmaß an. Der Aufbau des Archivkartons soll mit einer Stecktechnik (Lasche und Steckschlitz) erfolgen; keine Verwendung von Metallteilen.
Falls technisch nicht anders möglich, sind auch Verklebungen mit archivtauglichen Klebstoffen möglich. Sofern andere stabilisierende Materialien zum Einsatz kommen, müssen diese im An-gebot extra ausgewiesen werden.
Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen.
Die Innenteile müssen leicht aus dem Außenteil herauszuziehen sein.
Die Archivkartons bestehen aus 2 Teilen. Die äußere Hülle, der Kartonkörper, ist nur vorn offen, so dass das Innenteil herausgezogen werden kann.
Das Innenteil, die Schublade, ist ein Kasten mit 4 Seitenwänden. Diese sind nicht durchgängig miteinander verbunden.
Die vordere Wand soll nach vorn zu öffnen sein und eine Klappe haben, die 10 cm auf dem Ar-chivgut aufliegt. Um eine optimale Entnahme des Archivgutes zu gewährleisten, sollen die Schubladen an den Seitenwänden im vorderen Drittel Eingriffe in 20 cm Länge haben. Die Ein-griffe sollen bis zum Boden der Schublade reichen. Die Seitenwände sollen abgeschrägt sein. Dadurch ist das beidseitige Greifen und Anheben des Archivgutes möglich.
Außerdem soll eine halbrunde Öffnung mit Lasche zum Eingreifen vorhanden sein, um die Schublade herausziehen zu können. Diese Eingriffe sollen an der oberen Kante angebracht sein.
Damit die Schublade nicht in den Kartonkörper (Außenteil) rutscht, muss sie im sichtbaren Be-reich der Breite, dem Außenmaß der Box entsprechen (Einrutschschutz). Die Schublade darf sich im geschlossenen Zustand nicht von allein wieder öffnen. Die hintere Wand soll fest mit den Seitenwänden verbunden sein.
Alle Kartons sollen immer in dem Maß der Breite aufgezogen werden können.
Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen.
Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Archivkartons soll-te mit Anleitung und mittleren Zeitaufwand auszuführen sein.
Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Mate-rialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durch-geführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Angaben zum Gesamtflächen-gewicht sowie zur Nassfestigkeit und Deckschicht sind zwingend dem Angebot mit beizulegen. Ein Zertifikat zur Erfüllung der jeweiligen DIN/Parameter ist beizulegen.
Ergänzend zum Angebot ist je ein Muster für alle Positionen an die in der „Aufforde-rung zur Angebotsabgabe“ genannte Adresse zu senden. Das Muster muss der Positi-on in Maßen und Ausführung exakt entsprechen. Außerdem sollte eine Materialprobe von mindesten 10 x 10 cm beigelegt sein.