456315-2023 - ErgebnisDeutschland-Recklinghausen: Allgemeine und berufliche Bildung
OJ S 144/2023 28/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arbeitsmarktdienstleistung: Frauen nehmen Anlauf
Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-157/23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Durch den Kreis Recklinghausen wurde die nachfolgende Leistung ausgeschrieben:
Im Vordergrund der Arbeitsmarktdienstleistung stehen die Ziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und nach Möglichkeit die Direktvermittlung. Ziel der Maßnahme ist es die Teilnehmerinnen durch intensive Unterstützung im Rahmen von (digitalem) Einzel- und Gruppencoaching für ein eigenverantwortliches Leben zu ermächtigen und im besten Fall den Wiederanschluss in ein bekanntes Berufsfeld zu begleiten.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Frauen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Frauen verfügen über einen Ausbildungs- oder Schulabschluss und/ oder spezifische Berufserfahrung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 832 418,80 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
80522000 Schulungsseminare
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Stadt Recklinghausen und Stadt Marl oder Stadt Dorsten Recklinghausen und Marl oder Dorsten
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch den Kreis Recklinghausen wurde die nachfolgende Leistung ausgeschrieben:
Im Vordergrund der Arbeitsmarktdienstleistung stehen die Ziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und nach Möglichkeit die Direktvermittlung. Ziel der Maßnahme ist es die Teilnehmerinnen durch intensive Unterstützung im Rahmen von (digitalem) Einzel- und Gruppencoaching für ein eigenverantwortliches Leben zu ermächtigen und im besten Fall den Wiederanschluss in ein bekanntes Berufsfeld zu begleiten.
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Frauen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Frauen verfügen über einen Ausbildungs- oder Schulabschluss und/ oder spezifische Berufserfahrung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftrags- und Zielgruppenverständnis/Erfahrungen / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Durchführung der Maßnahme / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Zielerreichung und Nachhaltigkeit / Gewichtung: 21
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 107-335947
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: bz Bildungszentrum des Handels gGmbH
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 832 418,80 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DLC9
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/07/2023