456417-2022 - ErgebnisDeutschland-Kitzingen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
OJ S 160/2022 22/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kitzingen
Postanschrift: Kaiserstraße 4
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: rainer.siebert@kitzingen.de
Telefon: +49 93219284110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung ökologischer elektrischer Energie und Erdgasbelieferung des Landratsamt Kitzingen für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 41.8610-41.8620
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Los 1 - Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 23 Lieferstellen mit ca. 1,2 GWh Strom pro Jahr .
Los 2 - Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 16 Lieferstellen mit ca. 1,4 GWh Gas pro Jahr
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Das Los umfasst insgesamt 23 Lieferstellen mit ca. 1,2 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021).
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Hauptort der Ausführung: Kitzingen, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 23 Lieferstellen mit ca. 1,2 GWh Strom pro Jahr .
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Das Los umfasst insgesamt 16 Lieferstellen mit ca. 1,4 GWh Gas pro Jahr (Stand 2021).
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Hauptort der Ausführung: Kitzingen, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 16 Lieferstellen mit ca. 1,4 GWh Gas pro Jahr
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Die Auftragsbekanntmachung 2022/S 070-183095 vom 08.04.2022 wurde am 24.05.2022 unter 2022/S 100-276606 aufgehoben, da weder für Los 1 noch für Los 2 Angebote eingegangen sind.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 100-276606
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Das Los umfasst insgesamt 23 Lieferstellen mit ca. 1,2 GWh Strom pro Jahr (Stand 2021).
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Das Los umfasst insgesamt 16 Lieferstellen mit ca. 1,4 GWh Gas pro Jahr (Stand 2021).
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/08/2022