Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Krankenhaus
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 01/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus strebt mit dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen mit einem Wirtschaftsteilnehmer an. Die Details zur o. g. Rahmenvereinbarung werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 100 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 39112000 Stühle
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.08.2025, wenn nicht seitens des AGs bis 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 104-273186
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: ZE 01/21
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 24/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: viasit Bürositzmöbel GmbH
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 100 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRNYU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Land Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/09/2021